Wartung und Pflege
UG-6,5
V1
7
Wartung und Pflege
7.1 Wartung
Um eine einwandfreie Funktion, Betriebssicherheit und Lebensdauer des Gerätes zu gewährleisten, sind
die in der Tabelle aufgeführten Wartungsarbeiten nach Ablauf der angegebenen Fristen durchzuführen.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden; ansonsten erlischt die Gewährleistung.
Bei allen Arbeiten muss sichergestellt sein, dass sich das Gerät nicht unabsichtlich
schließen kann. Verletzungsgefahr!!!
Alle Arbeiten dürfen nur in drucklosem, stromlosen und bei stillgelegtem Zustand des
Gerätes erfolgen!
MECHANIK
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Nach 50 Betriebsstunden
Mindestens 1x pro Jahr
(bei harten
Einsatzbedingungen
Prüfintervall verkürzen)
HYDRAULIK
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Nach 50 Betriebsstunden
Auszuführende Arbeiten
●
Sämtliche Befestigungsschrauben kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
●
Sämtliche Befestigungsschrauben nachziehen (achten Sie darauf, dass
die Schrauben gemäß den gültigen Anzugsdrehmomenten der
zugehörigen Festigkeitsklassen nachgezogen werden).
●
Alle Gelenke, Führungen, Bolzen und Zahnräder auf einwandfreie
Funktion prüfen, bei Bedarf nachstellen oder ersetzen.
●
Greifbacken (wenn vorhanden) auf Verschleiß prüfen und reinigen, bei
Bedarf ersetzen.
●
Ober- und Unterseite der Gleitlagerung (wenn vorhanden) bei
geöffnetem Gerät mit einem Spachtel einfetten.
●
Kontrolle aller Aufhängungsteile, sowie Bolzen und Laschen. Prüfung auf
Risse, Verschleiß, Korrosion und Funktionssicherheit durch einen
Sachkundigen.
Auszuführende Arbeiten
●
Sämtliche Hydraulikverschraubungen kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
●
Sämtliche Hydraulikanschlüsse nachziehen
●
Überprüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit
●
Hydraulikölfilter prüfen, bei Bedarf reinigen (sofern vorhanden)
●
Hydraulikflüssigkeit prüfen und (entsprechend Herstellerangaben)
austauschen
●
Überprüfung der Hydraulikschläuche auf Knick- und Scheuerstellen.
03/12/10
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