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Reparaturen; Prüfungspflicht - probst UG-6,5 Betriebsanleitung

Umlegegerät für betonrohre
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Wartung und Pflege
UG-6,5
V1

7.3 Reparaturen

Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen
durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Reparaturarbeiten am Gerät dürfen nur in stillgelegtem Zustand erfolgen!
Achtung
7.4 Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das
Gerät mindestens jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel
sofort beseitigt werden (
Die dementsprechenden Bestimmungen der
Konformitätserklärung sind zu beachten!
Gerät
Jahr
BGR 500).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Datum
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine
außerordentliche Prüfung durch einen
Sachverständigen durchgeführt werden.
Diese Prüfplaketten können bei uns
bezogen werden.
(Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber
mit Jahreszahl).
Wir empfehlen, nach durchgeführter
Prüfung und Mängelbeseitigung des
Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar
anzubringen.
Sachkundiger
03/12/10
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Firma

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