"Hinweise gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Elektroaltgeräte
gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfas-
sung zuzuführen sind. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten
aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne weist zusätzlich auf die Pflicht zur
getrennten Erfassung hin:"
"Hinweis gemäß Batteriegesetz (BattG)
Batterien können nach Gebrauch auch im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben
werden.Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Unabhängig davon
weisen wir auf Folgendes hin: Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sach-
gemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Bat-
terien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und
können verwertet werden. Das Zeichen mit der durchgekreuzten Abfalltonne bedeutet, dass
Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen müssen bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung
bei der Kennzeichnung der Batterien verwendet werden:"
Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden. Entsorgen Sie die
Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei den Rückgabe- und
Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.