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Garantiebedingungen - SaMASZ SparGO 100 Betriebsanleitung

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11.2. Garantiebedingungen

1. Der Hersteller sichert eine hohe Qualität und ein reibungsloses Funktionieren der, durch diese
Garantie abgedeckten Schneefräse, wenn diese anleitungsgemäß angewendet wird.
2. Mängel und Schäden an der Maschine, die innerhalb von 12 Monaten, ab dem Kaufdatum,
gemeldet werden, werden kostenlos beim Kunden oder beim Hersteller behoben.
3. Mängel und Schäden an der Maschine sollten persönlich, per E-Mail oder per Telefon gemeldet
werden. Reparaturen werden innerhalb von 14 Tagen durchgeführt. Garantiereparaturen
werden vom Hersteller oder vom autorisierten Service-Partner durchgeführt.
4. Reklamationen, in denen ein Austausch oder eine Gelderstattung beansprucht werden, werden
vom Hersteller innerhalb von 14 Tagen angenommen und bearbeitet.
5. Für Garantiereparaturen werden keine Schäden qualifiziert, deren Ursache sind:
a) schicksalhafte Ereignisse oder andere Ereignisse, für die der Hersteller keine
Verantwortung trägt,
b) Nutzung der Schneefräse, die mit der Bedienungsanleitung oder mit seiner
Bestimmung nicht übereinstimmt,
c) natürliche Abnutzung der verwendeten Materialien,
d) Schäden an Elementen der Schneefräse, die aus Überlastung resultieren,
e) Arbeit ohne eingeschalteten Schwimmstellung des Dreipunktturms,
f) alle mechanischen Beschädigungen,
g) falsche Wartung und Lagerung des Pfluges.
6. Der Käufer trägt die Kosten der technischen Beurteilung, wenn der Hersteller feststellt, dass
das reklamierte Produkt fehlerfrei ist und die Expertise das bestätigt
7. Die folgenden Elemente des Schneefräsen werden nicht durch die Garantie abgedeckt, weil sie
einer natürlichen Abnutzung unterliegen:
a) Vordere und hintere Gummiblenden,
b) Verbindungselemente,
c) Boramid-Dichtungssätze,
d) Verbindungsbolzen,
e) Lager,
f) Dosierwalze,
g) Brechwalze usä.
8. Der Garant hat das Recht, die Garantie auf das Produkt für ungültig erklären, wenn:
a)
Konstruktionsänderungen durchgeführt wurden oder die Maschine absichtlich
beschädigt wurde,
b)
umfangreiche Schäden infolge eines schicksalhaften oder eines anderen Ereignisses
entstanden, für das der Garant keine Verantwortung trägt,
c)
fehlende Unterlagen und Stempel die erforderlich sind oder Änderungen am
Garantieschein, die festgestellt wurden.
ACHTUNG:
Es ist notwendig, bei der Reklamation die Identifikationsnummer der
Maschine und andere Daten vom Kaufbeleg anzugeben.
Betriebsanleitung
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