Während Wartung der Hydraulik Schutzbrille und Handschuhe tragen. Hydraulikschläuche
regelmäßig kontrollieren.
ACHTUNG!
Das Restrisiko resultiert aus dem Fehlverhalten des Maschinenbedieners.
4.9.4. Verbote
Während der Benutzung müssen folgende Verbote beachtet werden:
Keine Verstopfungsbeseitigungen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten bei laufenden Gerät
❑
durchführen,
Reihenfolge der Wartungsarbeiten (in Betriebsanleitung beschrieben) nicht änderni,
❑
Niemals mit defekten Mäher oder bei beschädigten Schutzabdeckungen arbeiten,
❑
Niemals Hände und Füße zum laufenden Gerät annähern,
❑
Während Reparatur- oder Wartungsarbeiten immer den Anweisungen von der Betriebsanleitung
❑
folgen. Diese Tätigkeiten sollen beim ausgeschalteten Antrieb durchgeführt werden,
Vor Arbeitsbeginn sich an der Arbeit konzentrieren,
❑
Niemals den Mäher unter Einfluss von Alkohol, Drogen, oder starken Medikamenten benutzen,
❑
Arbeitskleidung soll weder zu eng noch zu lose sein. Lose Kleidungsteile können durch rotierende
❑
Teile der Maschine hineingezogen werden,
Das Gerät darf von Kinder und Behinderten nicht benutzt werden.
❑
Bei Darstellung des Restrisikos wird angenommen, das der Mäher gemäß dem aktuellen
Technikstand (am Herstellungsdatum) entworfen und hergestellt wurde.
ACHTUNG!
Selbst bei Einhaltung aller genannten Richtlinien und Verbote, besteht die Gefahr
eines Restrisikos.
4.9.5. Bewertung des verkümmerten Risikos
Bei Beachtung folgender Empfehlungen:
aufmerksames Lesen der Bedienungsanleitung,
❑
es ist verboten, sich auf der Maschine während der Arbeit und Beförderungen zu befinden,
❑
es ist verboten, sich im Bereich des Mäherbetriebs zu befinden,
❑
Regulierung , Konservierung und Schmierung des Gerätes, falls des abgestellten Motors,
❑
Durchführung der Repararur der Maschine nur von Personen, die dazu geschult werden,
❑
Bedienung der Maschine von Personen, die sich mit der Bedienungsanleitung bekanntgemacht
❑
haben,
Falls Sicherung des Gerätes vor dem Zugang der Kinder und der Außenstehenden kann die
❑
Restgefahr bei Anwendung des Mähers bis Minimum beschränkt werden.
Wenn die Vermeidung oder Beseitigung des Berufsrisikos, das durch Lärm entsteht,
mittels Massenschutzmittel unmöglich ist, soll der Arbeitsgeber (Landwirt):
1) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen, wenn die Lärmwerte am
Arbeitsplatz 80 dB überschreiten.
2) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen und ihren Gebrauch
kontrollieren, wenn die Lärmwerte am Arbeitsplatz 85 dB überschreiten.
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KDTC
HECKSCHEIBENMÄHER
BETRIEBSANLEITUNG