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Verbote; Schätzung Des Restrisikos - SaMASZ SAMBA 220 F Bedienungsanleitung

Frontscheibenmähwerk geschoben
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BEDIENUNGSANLEITUNG

4.10. Verbote

Bitte beachten Sie beim Einsatz von Rasenmähern die folgenden Verbote:
entfernen Sie keine Verstopfungen, führen Sie keine Einstellungen oder Reparaturen des Mähers
durch, wenn er in Bewegung ist,
ändern Sie niemals die in der Bedienungsanleitung beschriebene Reihenfolge der Arbeitsschritte,
nehmen Sie das Mähwerk niemals in Betrieb, wenn es technisch nicht funktionsfähig ist oder die
Schutzvorrichtungen beschädigt sind,
halten Sie immer die Arme oder Beine fern von der beweglichen Teile des Mähers,
benutzen Sie bei der Reparatur oder Wartung des Mähers stets die Beschreibungen in der
Betriebsanleitung; führen Sie diese Arbeiten bei ausgeschaltetem Antrieb vom Schlepper,
vor der Arbeit konzentrieren Sie sich auf genau das, was Sie zu tun haben,
bedienen Sie den Mäher niemals unter dem Einfluss von Alkohol, Arzneimittel oder starken Drogen,
Ihre Kleidung sollte weder zu locker noch zu eng sein. Lose, zu lockere Kleidungsteile können durch
bewegliche Maschinenteile erfasst werden,
der Mäher darf nicht von Kindern oder Menschen mit Behinderungen bedient werden.
Bei der Darstellung des Restrisikos gilt der Mäher als eine Maschine, die nach dem Stand der
Technik, aktuell am Tag des Produktionsbeginns, konstruiert und hergestellt wurde.
ACHTUNG:
Es besteht ein Restrisiko wenn die angegebenen Anweisungen und Verbote
nicht beachtet werden.
4.10.1 Schätzung des Restrisikos
Wenn Sie den Anweisungen folgen, wie z.B.:
aufmerksames Lesen der Bedienungsanleitung,
während der Arbeit und der Fahrten können auf der Maschine keine Personen bleiben,
Aufenthaltsverbot im Arbeitsbereich des Mähers,
Einstellung, Wartung und Schmierung des Geräts bei ausgeschaltetem Motor,
Reparaturen der Maschine nur von den entsprechend ausgebildeten Personen,
Bedienung der Maschine durch Personen, die die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
wenn das Gerät vor dem Zugriff von Kindern und Drittpersonen geschützt ist,
kann das Restrisiko beim Einsatz des Mähers auf ein Minimum reduziert werden.
Wenn es nicht möglich ist, berufliche Risiken infolge der Lärmexposition durch
kollektive Schutzmaßnahmen oder durch die Arbeitsorganisation zu vermeiden oder
zu beseitigen, soll der Arbeitgeber (Landwirt):
1. persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn die Werte, die den Lärm in
der Arbeitsumgebung charakterisieren, 80 dB überschreiten.
2. persönliche Gehörschutzmittel zur Verfügung stellen und deren korrekte
Verwendung überwachen, wenn die Lärmbelastungswerte in der Arbeitsumgebung
85 dB erreichen oder überschreiten.
FRONTSCHEIBENMÄHWERK GESCHOBEN
ALPINA / SAMBA F
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