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Austrittsgefahr Aus Dem Hydrauliksystem; Verbote; Bewertung Des Restrisikos - SaMASZ KDD 861 Betriebsanleitung

Doppelscheibenmäher mit mittenaufhängung
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BETRIEBSANLEITUNG

4.9.3. Austrittsgefahr aus dem Hydrauliksystem

Während des Anschließens oder Trennens der Hydraulikleitungen aus den Steckern des
Schleppers, sollte sichergestellt werden, dass weder die Hydraulik des Schleppers noch die der
Maschine, nicht unter Druck bestehen.
Beim bedienen des Hydrauliksystems sollte immer eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe
getragen werden. Den Zustand der Hydraulikleitungen regelmäßig überprüfen.
ACHTUNG:
Das Restrisiko resultiert aus dem Fehlverhalten des Maschinenbedieners.

4.9.4. Verbote

Benutzung der Maschine sind folgende Verbote zu berücksichtigen:
Keine Verstopfungsbeseitigungen, Reparaturarbeiten und Wartungsarbeiten bei laufendem Gerät
durchführen,
die Reihenfolge der Wartungsarbeiten (in der Betriebsanleitung beschrieben) nicht ändern,
niemals mit defekter Maschine oder bei beschädigten Schutzvorrichtungen arbeiten,
Hände und Füße der laufenden Maschine nicht annähern,
während der Reparatur- oder Wartungsarbeiten immer den Anweisungen dieser Betriebsanleitung
folgen. Diese Tätigkeiten sollen bei abgestelltem Motorantrieb durchgeführt werden,
konzentrieren Sie sich auf die durchzuführende Tätigkeit,
niemals die Maschine unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten benutzen,
die Arbeitskleidung soll weder zu eng noch zu locker sein. Lose Kleidungsteile können durch
rotierende Teile der Maschine hineingezogen werden,
die Maschine darf nicht von Kindern und Behinderten benutzt werden.
Bei der Einschätzung des Restrisikos wird die Maschine als eine Maschine behandelt, die bis zum
Moment der Inbetriebnahme nach dem geltenden Stand der Technik entworfen und hergestellt wurde.
ACHTUNG:
Selbst bei Einhaltung aller genannten Richtlinien und Verbote, besteht die Gefahr
eines Restrisikos.

4.9.5. Bewertung des Restrisikos

Bei Beachtung folgender Empfehlungen:
aufmerksames Lesen der Betriebsanleitung,
es ist verboten, sich auf der Maschine während der Arbeit und Beförderungen zu befinden,
es ist verboten, während des Betriebs sich in Reichweite des Mähwerks aufzuhalten,
Regulierung, Konservierung und Schmierung des Gerätes, nur bei abgestelltem Motor durchführen,
Durchführung der Reparatur der Maschine nur von Personen, die dazu geschult werden,
Bedienung der Maschine von Personen, die sich mit der Bedienungsanleitung bekanntgemacht
haben,
Die Sicherung des Gerätes vor dem Zugang der Kinder und der Außenstehenden kann das
Restrisiko bei Anwendung des Mähers bis zu einem Minimum beschränkt werden.
DOPPELSCHEIBENMÄHER
KDD
21

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