BETRIEBSANLEITUNG
Darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten stehen, die das Führen von
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Fahrzeugen und die Bedienung von Maschinen beeinflussen.
Soll diese Anleitung zur Kenntnis nehmen und deren Anweisungen auch folgen.
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Der Führer soll die Funktionsweise sowohl des Traktors als auch der Maschine kennen, er muss die
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aus Arbeitseinsatz fließenden Gefahren einschätzen und ihnen vorbeugen können.
4.3. Bedingungen zum Koppeln von Schlepper und Mähwerk
Vor dem Ankoppeln gilt es zu überprüfen, ob. die Aufhängungskategorien von Schlepper und
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Maschine übereinstimmen und ob die max. Traglast des Schlepper nicht das Eigengewicht der
Maschine überschreitet.
Während des Ankoppelns gilt es den technischen Zustand der Aufhängung von Maschine und der
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Dreipunktaufhängung des Schleppers zu überprüfen.
Für das Koppeln von Maschine und Schlepper gilt es nur originale Bolzen und Sicherungen zu
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gebrauchen.
Die vordere Schlepperachse sollte durch eine zusätzliche Belastung von mind. 20% des
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Eigengewichts vom Schlepper belastet werden um das Gleichgewicht zu erhalten. Falls nötig sollten
Frontgewichte an die Vorderräder angebracht werden.
4.4. Transport
Bevor die Position der Maschine geändert wird, sorgen Sie dafür, dass keine unbeteiligten
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Personen sind. (ACHTUNG auf Kinder).
Vor Umstellung, der am Schlepper angekoppelten Maschine in die Transportstellung, prüfen Sie,
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ob die Gelenkwelle abgestellt ist und alle rotierenden Teilen still stehen.
Für das Fahren auf öffentlichen Straßen, gilt es die Maschine in die Transportstellung umzustellen.
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(siehe Punkt 5.3.)
Vor der Maschinenüberführung sicherstellen, dass die Sperrvorrichtungen in der Transportlage
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sicher verschlossen sind.
Vor der Maschinenüberführung sicherstellen, dass die Stützfüße gehoben und ordnungsgemäß
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gesichert sind.
Die Fahrgeschwindigkeit ist stets an Straßenbedingungen und die einschlägigen landesweit
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geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzupassen.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten.
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Beim Kurven-Fahren ist besondere Vorsicht geboten, das Gewicht und Ausmaße der Maschine zu
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berücksichtigen.
Bitte bei Passieren von Hochspannungsstraßen besonders aufpassen, dass der Satz die Leitungen
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nicht berührt.
4.4.1. Verlagerung der Mähwerke auf andere Fahrzeuge zu Transportzwecken
Für die Sicherheit der Maschine beim Transport sind Spediteur und Fahrer verantwortlich. Alle
Teile und Zubehör müssen für den Transport gesichert werden. Um Sicherheit beim Verladen der
Maschine zu gewährleisten, sollten folgende Richtlinien halten:
die Maschine darf nur an den Stellen hochgehoben werden, die mit einem Haken kennzeichnet sind
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(Abb. 7),
zum Heben müssen, Geräte die eine größerer Traglast als das Eigengewicht der Maschine besitzen,
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eigesetzt werden. Dies gilt auch für Seile und Ketten werden. Dies gilt auch für Ketten und Gurte,
die Transport- und Aufhängungsgurte dürfen nicht beschädigt sein. Bei sichtbaren
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Beschädigungen, gilt es diese Elemente sofort gegen neue auszutauschen,
DOPPELSCHEIBENMÄHER
KDD
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