Wenn die Vermeidung oder Beseitigung von Berufsrisiko, das durch Lärm
entsteht, mit kollektiven Schutzmitteln unmöglich ist, soll der Arbeitgeber
(Landwirt):
1) individuelle Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen, wenn die Lärmwerte
am Arbeitsplatz 80 dB überschreiten,
2) individuelle Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen und ihre richtige
Anwendung kontrollieren, wenn die Lärmwerte am Arbeitsplatz 85 dB
überschreiten.
4.6. Warnzeichen und ihre Bedeutung
ACHTUNG:
a) Alle Warnzeichen (Aufkleber) sollen sauber und deutlich lesbar sein.
b) Bei Verlust oder Beschädigung der Aufkleber müssen diese gegen neue
ersetzt werden,
c) Warnzeichen (Aufkleber) können vom Hersteller bezogen werden.
1.
N-1
Ausreichend Abstand
zur drehenden Gelenkwelle halten!
4.
N-6
Achtung: Rotierende Teile!
7.
N-11
Betriebsanleitung
2.
N-3
Vor Inbetriebnahme
die Betriebsanleitung durchlesen.
5.
N-7
Vor der Arbeit sicherstellen, dass
umstehende Personen einen
Mindestabstand von 50 m vom
Kreiselschwader halten.
8.
N-40
Transportgriff zur Verlagerung des
Kreiselschwaders
- 9 -
Kreiselschwader UNO 410
3.
N-4
Vor Reparatur- und
Wartungsarbeiten
die Stromversorgung ausschalten.
6.
N-9
Achtung: Rotor!
9.
N-49
Bei Kraftheber-Steuerung
ausreichend Abstand von
Unterlenkern halten.