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Garantiebedingungen - SaMASZ AlpS 301 Bedienungsanleitung

Schneepflüge in schwerer ausführung
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11.2. Garantiebedingungen

1. Der Hersteller sichert hohe Qualität und reibungsloses Funktionieren des durch diese Garantie
abgedeckten Schneepfluges, wenn der Pflug anleitungsgemäß angewendet wird.
2. Mängel und Schäden an der Maschine, die innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum gemeldet
werden, werden kostenlos beim Kunden oder beim Hersteller beseitigt.
3. Mängel und Schäden an der Maschine sollen persönlich, per E-Mail oder per Telefon gemeldet
werden. Reparaturen werden innerhalb von 14 Tagen durchgeführt. Garantiereparaturen werden
vom Hersteller oder vom autorisierten Service-Partner durchgeführt.
4. Reklamationen, in denen Austausch oder Gelderstattung beansprucht werden, werden vom
Hersteller innerhalb von 14 Tagen angenommen und bearbeitet.
5. Für Garantiereparaturen werden keine Schäden qualifiziert, deren Ursache sind:
schicksalhafte Ereignisse oder andere Ereignisse, für die der Hersteller keine
Verantwortung trägt,
Nutzung des Pfluges, die mit der Bedienungsanleitung oder mit seiner Bestimmung
nicht übereinstimmt,
natürliche Abnutzung der verwendeten Materialien,
Schäden an Elementen des Schneepfluges, die aus Überlastung resultieren,
Überlastungsschäden am Pflug, wovon gebrochene Schutzschrauben und plastische
Deformation von Druckplatten des Anbaubocks zeugen,
Schneeräumen, ohne die Dreipunkthydraulik auf Schwimmstellung zu schalten,
alle mechanischen Beschädigungen,
falsche Wartung und Lagerung des Pfluges.
6. Der Käufer trägt die Kosten der technischen Beurteilung, wenn der Hersteller feststellt, dass
das reklamierte Produkt fehlerfrei ist und die Expertise das bestätigt.
7. Die folgenden Elemente des Schneepfluges werden nicht durch die Garantie abgedeckt, weil
sie einer natürlichen Abnutzung unterliegen:
Schürfleisten,
Verbindungselemente,
selbstschmierende Buchsen,
Bolzen am Hydraulikzylinder und Anbaubock,
Stützräder,
Gleitkufen,
Wechselbare Bahnen und Rollen der Rollenmechanismen,
Randbeleuchtung, u.Ä.
8. Der Garant hat das Recht, die Garantie auf das Produkt für ungültig erklären, wenn:
Konstruktionsänderungen durchgeführt wurden oder die Maschine absichtlich
beschädigt wurde,
umfangreiche Schäden infolge eines schicksalhaften oder eines anderen Ereignisses
entstanden, für das der Garant keine Verantwortung trägt,
erforderliche Unterlagen und Stempel fehlen oder Änderungen am Garantieschein
festgestellt wurden,
die Maschine nicht bestimmungs- und anleitungsgemäß gebraucht wurde.
ACHTUNG!
Es ist notwendig, bei der Reklamation die Identifikationsnummer der
Maschine und andere Daten vom Kaufbeleg anzugeben.
Bedienungsanleitung
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Schneepflug für Traktor
AlpS 301, AlpS 331, AlpS 361, AlpS 401
AlpS 301 Up (H), AlpS 331 Up (H)

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