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Verbote; Bewertung Des Verbleibenden Restrisikos - SaMASZ KDF 260 Betriebsanleitung

Frontscheibenmähwerk
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ACHTUNG:
Das Restrisiko entsteht durch das fehlerhafte Verhalten des Fahrers.

4.9. Verbote

Während der Benutzung müssen folgende Verbote beachtet werden:
Verstopfungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht bei laufendem Gerät durchführen
niemals die, in der Betriebsanleitung beschriebene, Reihenfolge der Wartungsarbeiten ändern,
niemals mit technisch defekten oder beschädigten Schutztücher arbeiten,
niemals Hände oder Füße der sich im Betrieb befindenden Maschine annähern,,
während Reparatur- oder Wartungsarbeiten gilt es immer den Anweisungen aus der
Betriebsanleitung folgen. Diese Tätigkeiten sollten immer bei ausgeschaltetem Antrieb
durchgeführt werden,
vor Arbeitsbeginn, gilt es sich auf das Arbeitsziel zu konzentrieren,
niemals die Maschine unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmittel gebrauchen
die Arbeitskleidung sollte weder zu eng, noch zu lose sein. Lose Kleidungselemente könnten
von rotierenden Elementen der Maschine eingezogen werden,
die Maschine darf nicht von Kindern oder Menschen mit bestimmten Behinderungen benutzt
werden.
Bei der Darstellung des Restrisikos, wird die Maschine als solche behandelt, die bis zum
Moment der Inbetriebnahme, gemäß des aktuellen geltenden technischen Standes konstruiert und
gefertigt wurde.
ACHTUNG:
Bei Nichteinhaltung der folgenden Verbote und Hinweise, besteht die Gefahr
eines Restrisikos.

4.9.1. Bewertung des verbleibenden Restrisikos

Bei der Beachtung von Empfehlungen wie,:
dem gründlichen Lesen der Betriebsanleitung,
dem Aufenthaltsverbot von Personen auf der Maschine während des Betriebs und des
Transports,
dem Aufenthaltsverbots in Einsatzreichweite des Mähwerks,
der Ausführung von Regulierungen, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur bei abgeschaltetem
Motor,
dem Ausführen von Reparaturarbeiten nur durch dazu befugte und geschulte Personen,
dem Bedienen der Maschine nur durch Personen, die sich mit der Betriebsanleitung vertraut
gemacht haben,
dem Absichern der Maschine vor einem Zugriff von Kindern und unbefugten Personen,
kann das Restrisiko, während der Nutzung der Maschine, bis zu einem Minimum reduziert
werden.
Im Falle, dass die Vermeidung oder Beseitigung des Berufsrisikos, das durch Lärm
entsteht, mittels Massenschutzmittel unmöglich ist, sollte der Arbeitsgeber:
1) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen, wenn die Lärmwerte
2) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen und ihren Gebrauch
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am Arbeitsplatz 80 dB überschreiten.
kontrollieren, wenn die Lärmwerte am Arbeitsplatz 85 dB überschreiten.
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KDF

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