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Sicherheitshinweise; Allgemeine Bestimmungen - SaMASZ KDF 260 Betriebsanleitung

Frontscheibenmähwerk
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4. SICHERHEITSHINWEISE

4.1. Allgemeine Bestimmungen

Jegliche Bedienungen des Steuergeräts zur Steuerung der Hublenker, gilt es ausschließlich vom
Schleppersitz auszuführen, das Bedienen der Steuergeräte nach Verlassen der Kabine ist
verboten.
Bei Schleppern die mit einem EHR-System ausgestattet sind, findet die Steuerung der
Hublenker mit Hilfe eines Knopfes außerhalb der Schlepperkabine statt. Während der
Bedienung gilt es äußerst vorsichtig vorzugehen.
Bei der Ankopplung von Schlepper und Mäher besteht eine potenzielle Verletzungsgefahr. Es
wird empfohlen Schutzhandschuhe zu tragen.
Die Arbeit ohne Blenden und Schutztücher ist verboten. Ebenfalls ist die Arbeit mit
angehobenem oder beschädigtem Schutztuch untersagt (Auswurfsgefahr von harten
Gegenständen). Ein beschädigtes Schutztuch gilt es gegen ein neues auszutauschen.
Der Arbeitsvorgang sollte erst dann begonnen werden, wenn die Zapfwelle den Nennwert von
1000 U/min. erreicht hat.
Das Überschreiten der Drehzahlen von 1050 U/min. an der Zapfwelle ist nicht erlaubt.
Umstehende und dritte Personen sollten sich in einer sicheren Entfernung zur Maschine (nicht
weniger als 50m) befinden. Bei Einsätzen in Straßennähe gilt es äußert vorsichtig und achtsam
vorzugehen.
Jegliche Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Regulierungen, dürfen erst ausgeführt werden,
nachdem der Schleppermotor abgestellt, die Schneidemesser angehalten und entsprechende
Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe und Werkzeug) eingehalten wurden.
Jegliche Zustandskontrollen oder Regulierungen, gilt es erst auszuführen, sobald das Mähwerk
ausgeklappt, abgesenkt und auf einem stabilen Untergrund abgestellt und vor einem
selbstständigen Bewegen gesichert wurde.
Sollte der Bedarf an Reparaturarbeiten oder Regulierungen an der Unterseite der Maschine
bestehen, so gilt es diese vor einem plötzlichen Herabfallen durch eine Stütze zu sichern.
Während der Reinigung der Maschine, gilt es zum Schutz der eigenen Gesundheit, individuelle
Schutzmittel zu verwenden.
Das Ausführen von Reparaturarbeiten unter einer angehobenen und nicht abgesicherten
Maschine ist verboten.
Es gilt den Zustand der Messerfassungen regelmäßig zu kontrollieren. Bei festgestellten
Beschädigungen oder Verschleiß, gilt es diese gegen neue auszutauschen.
Während der Überfahrten auf öffentlichen Verkehrswegen, gilt es sich an die StVO zu halten
und die Maschine mit einer entsprechenden Verkehrsbeleuchtung und Warntafeln auszustatten.
Für die Überfahrten auf öffentlichen Verkehrswegen, gilt es diese Verkehrsbeleuchtung, die
Warntafeln und das Warndreieck am Mähwerk anzubringen.
ACHTUNG:
Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten am Mähwerk sind nach Abstellen des
Schleppermotors, bei stilllegenden Rotationsteilen und beim, auf dem Boden
abgestelltem Mähbalken durchzuführen. Die Gelenkwelle sollte vom
Schlepper gelöst werden.
ACHTUNG:
Der direkte Kontakt von Kindern mit der Maschine ist sowohl während der
Arbeit wie auch bei Ruhephasen verboten.
Regelmäßig den Zustand der Schrauben und anderen Befestigungen überprüfen. Die Arbeit mit
beschädigten Befestigungen ist verboten.
In der Zeit der Anwendung der Maschine sollte man sich an die Verordnung des Ministers für
Landwirtschaft und Ernährung, vom 12. Januar 1998 zum Arbeits-und Gesundheitsschutz beim
Betriebsanleitung
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