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2.2 Instandhaltung
Als Schmiermittel nur 633F7 Spezial-Schmiermittel verwenden. Die Gelenk-
mechanik ist durch geeignete Schutzvorrichtungen (z. B. Gelenkschützer) vor
dem Eindringen von Schmutz zu bewahren, um die Funktion zu gewährleisten.
VORSICHT
Sturzgefahr durch Verschleiß. Sichtbarer Verschleiß der Sperrmechanik
kann die Sicherheit des Patienten gefährden. In diesem Falle sind der
entsprechende Sperrhebel und/oder ggf. die jeweilige Sperrplatte oder
Bolzen zu ersetzen.
Hinweis
Wir empfehlen die Orthese in individuell festgelegten Zeitabständen auf
Funktions- und Verschleißzustand hin zu kontrollieren.
Beim Austausch des Sperrhebels sollte die 501A23 Sperrschraube eben-
falls gewechselt werden. Nach dem Einbau des Sperrhebels ist dieser
einzupassen. Einpassarbeiten nur am Sperrhebel, nicht an der oberflä-
chengehärteten Sperrplatte, vornehmen.

3 Rechtliche Hinweise

Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des
Verwenderlandes und können dementsprechend variieren.
3.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und
Anweisungen in diesem Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch
Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbesondere durch unsachgemäße
Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verursacht werden,
haftet der Hersteller nicht.
3.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/
EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien nach
Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft.
Die Konformitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger Ver-
antwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
6 | Ottobock

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