Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Allgemeine Vorschriften; Sicherheitshinweise - NMT spk-bk plus Montageanleitung Und Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Diese Einbau- und Betriebsanleitung ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf weder kopiert, noch geändert, übersetzt, oder
dritten Personen ohne unsere schriftliche Genehmigung mitgeteilt werden. Änderungen am Produkt oder an dieser Anleitung,
die dem technischen Fortschritt dienen, dürfen jederzeit und ohne besondere Ankündigung eingeführt werden.

1. Allgemeine Vorschriften

1.1 Sicherheitshinweise

Die Vorschriften, Warnungen und Hinweise „Arbeitsschutz, Sicherheitsvorschriften und Umweltschutz"
sind bei der Aufstellung und Installation zu beachten. Bei Aufstellung innerhalb gewerblicher Betriebe
oder Industrieanlagen gelten zusätzlich die örtlichen, innerbetrieblichen oder anlagenspezifischen
Bestimmungen, Vorschriften und / oder Erfordernisse.
Für den Elektroanschluss sind die allgemeinen Errichtungs- und Sicherheitsvorschriften zu Arbeiten an
Starkstromanlagen gemäß EN60204, DIN, VDE u. a. und die Vorschriften der EVU`s, sowie
notwendige Fachkenntnisse zu beachten.
Bei Nichtbeachtung können Tod, schwere Körperverletzung und erheblicher Sachschaden die Folge
sein!
Diese Anleitung ist vorab von allen Personen, die angewiesen sind diese Anlage zu installieren, zu
bedienen, instand zu setzen und zu warten, aufmerksam durchzulesen.
Die Anleitung enthält wichtige Hinweise für den ordnungsgemäßen Aufbau, Betrieb, die Sicherheit von
Personen und den Schutz der Kesselanlage.
Die Montage und Installation darf nur von ausgebildeten Fachkräften des Heizungs- und
Installationshandwerkes ausgeführt werden.
Bei der Montage und Installation sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen der DIN, EN und
VDE einzuhalten.
Die Kessel SPK entsprechen den Bestimmungen der Heizanlagenverordnung zum
Energieeinsparungsgesetz.
Bei Aufstellung, Installation und Betrieb des Kessels sind die baurechtlichen, gewerblichen,
immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Zur Auswahl des Aufstellungsortes ist die Zustimmung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, meistens
vertreten durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, einzuholen.
4

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis