Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Endbenutzer-Lizenzvertrag Für Eingebettete Systeme Von Swagelok - Swagelok m200 Benutzerhandbuch

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für m200:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR EINGEBETTETE SYSTEME VON SWAGELOK®
ALLGEMEINES
Das als Teil des Swagelok®-Schweißsystems erhältliche M200-Netzteil (das
„Produkt") wird für den Käufer, Kunden bzw. Benutzer (den „BENUTZER") mit
eingebetteter Firmware und Software („Eingebettetes System") verfügbar
gemacht. Der BENUTZER stimmt zu, dass die im vorliegenden Dokument (dem
„Vertrag") enthaltenen allgemeinen Bedingungen und Bestimmungen den Kauf
und die Nutzung des Eingebetteten Systems durch den BENUTZER regeln.
Änderungen der allgemeinen Bedingungen und Bestimmungen dieses Dokuments
sind für Swagelok Company und ihre Tochtergesellschaften („Swagelok") sowie
deren unabhängigen autorisierten Händler nicht bindend, es sei denn, diese
wurden von Swagelok in schriftlicher Form genehmigt und unterzeichnet.
MARKEN UND HANDELSNAMEN
Weder die Bestimmungen im vorliegenden Vertrag noch der Verkauf des
Produkts an den BENUTZER sind so auszulegen, dass dadurch Rechte in Bezug
auf Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen von Swagelok oder
Produkte von Dritten gewährt werden, die diesen allgemeinen Bedingungen und
Bestimmungen unterliegen. Swagelok ist eine registrierte Marke der Swagelok
Company.
EIGENTUM AN DER SOFTWARE UND DEREN NUTZUNG
Das Eingebettete System ist und verbleibt Eigentum von Swagelok oder Dritten,
die Swagelok das Recht an einer Lizenz für bestimmte Software bzw. deren
Nutzung mit dem Eingebetteten System gewährt haben. Der BENUTZER hat
außer wie im vorliegenden Vertrag dargelegt keine diesbezüglichen Rechte und
Ansprüche. Dem BENUTZER wird ein nicht-exklusives, nicht übertragbares,
weltweit geltendes und unbefristetes Recht auf die Nutzung des mit dem Produkt
bereitgestellten Eingebetteten Systems gewährt, das ausschließlich in Bezug auf
die Unterstützung des Produkts und für die Nutzung zusammen mit dem Produkt
gilt. Dem BENUTZER ist Folgendes untersagt: (a) Installieren oder Verwenden
von unterstützender bzw. zusätzlicher Software zusammen mit dem Eingebetteten
System, die ergänzende Funktionen zur eingebetteten Anwendung bereitstellt, es
sei denn, die unterstützende bzw. zusätzliche Software wurde von Swagelok zur
Verfügung gestellt; und (b) Zugreifen auf und Verwenden von Desktop-
Funktionen, die nicht über das Eingebettete System zugänglich sind oder dieses
unterstützen. Dem BENUTZER ist es nicht gestattet, die Technologie des
Eingebetteten Systems zu ändern, ein Reverse-Engineering auszuführen, das
Eingebettete System zu dekompilieren, abgeleitete Produkte zu erstellen oder den
Aufbau, die zugrunde liegenden Informationen sowie die Grundprinzipien des
Eingebetteten Systems zu erschließen und aufzudecken. Die Software weist
keinerlei Fehlertoleranz auf und ist nicht für einen Einsatz konzipiert, gefertigt
oder bestimmt, der einen ausfallsicheren Betrieb erfordert und bei dem Fehler der
lizenzierten
Software
zu
Todesfällen,
Sachschäden oder Umweltschäden führen können.
ÄNDERN, WIEDERHERSTELLEN UND AKTUALISIEREN DER
SOFTWARE
Für das Eingebettete
System darf
Wiederherstellungs- oder Aktualisierungs-software verwendet werden. Der
BENUTZER stimmt zu, dass sämtliche zusätzlich zu diesem Lizenzvertrag
festgelegten
Lizenzbestimmungen
in
Wiederherstellungssoftware Gültigkeit für die Nutzung der Software durch den
BENUTZER erlangen. Der BENUTZER darf eine Kopie des Aktualisierungs-
oder Wiederherstellungs-Images für alle vom BENUTZER erworbenen Produkte
verwenden. Der BENUTZER ist verpflichtet, die Aktualisierungs- oder
Wiederherstellungssoftware in seinem Besitz zu behalten und darf die
aktualisierte Wiederherstellungssoftware nicht weitergeben, veräußern oder
anderweitig verteilen, da es sich um ein separates Produkt neben dem
Eingebetteten System handelt. Der BENUTZER ist verpflichtet, ihm auf externen
Medien
zur
Verfügung
gestellte
Wiederherstellungssoftware
entweder
zurückzugeben.
Ansprüche aus dieser Gewährleistung beschränken sich in Übereinstimmung mit
anderen Bestimmungen des vorliegenden Dokuments und nach ausschließlichem
Ermessen von Swagelok auf den Ersatz, die Reparatur, die Modifikation oder die
Ausstellung einer Gutschrift für das betreffende Produkt. Diese Gewährleistung
gilt nicht (a) bei einem unterstellten Defekt, der auf Missbrauch, Unachtsamkeit,
fehlerhafte Installation, unsachgemäßen Betrieb, falsche Wartungs- und
Reparaturmaßnahmen sowie Änderungen oder Modifikationen zurückzuführen
ist; bei Unfällen; bei außergewöhnlichem Verschleiß oder außergewöhnlicher
Verschlechterung der Software und Firmware in ihrer Gesamtheit oder in Teilen,
der bzw. die auf die Umgebung oder auf elektrische bzw. elektromagnetische
Störungen im Umfeld zurückzuführen sind; und (b) bei einer Nutzung der
Software
zusammen
mit
einer
Anwendung/Baugruppe als der ursprünglich für das Produkt bereitgestellten oder
vorgeschriebenen. DIE VORLIEGENDE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT
ALLE
ANDEREN
AUSDRÜCKLICHEN,
STAATLICH
VORGESCHRIEBENEN
EINSCHLIESSLICH DER KONKLUDENTEN
schwerwiegenden
Verletzungen,
nur
von
Swagelok
bereitgestellte
Bezug
auf
Aktualisierungs-
oder
veraltete
Aktualisierungs-
oder
zu
vernichten
oder
an
Swagelok
anderen
Programmplattform
oder
KONKLUDENTEN
ODER
GEWÄHRLEISTUNGEN
M200 Netzteil Benutzerhandbuch 123
GEWÄHRLEISTUNGEN
DER
HANDELSGÄNGIGKEIT
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
BESCHRÄNKTE HAFTUNG
Wenn gegen den BENUTZER ein Rechtsstreit oder Prozess wegen einer geltend
gemachten Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit der
Nutzung des Produkts durch den BENUTZER angestrengt wird (mit Ausnahme eines
Rechtsstreits oder Prozesses, bei dem eine Klage aufgrund von Entwicklungen oder
Änderungen vorgebracht wird, die auf ausdrücklichen Wunsch des BENUTZERS am
Produkt vorgenommen wurden), muss Swagelok nach eigenem Ermessen entweder (a)
die Beendigung der Verfügung sowie das Recht auf die Nutzung des Produkts ohne
weiterführende Verpflichtungen und Auflagen für den BENUTZER erwirken, oder (b)
die Materialien im Produkt, die Rechte am geistigen Eigentum verletzen, durch
Materialien ersetzen, die keine Rechte verletzen, bzw. diese Materialien derart
modifizieren, dass diese keine Rechte mehr verletzen, oder (c) das betreffende Produkt
auf eigene Kosten aus dem Verkehr ziehen und dem BENUTZER den Kaufpreis für das
Produkt, das die Rechte am geistigen Eigentum verletzt hat, erstatten. DIESE
BESTIMMUNG STELLT DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES BENUTZERS IN
BEZUG AUF DIE VERLETZUNG VON PATENTRECHTEN, COPYRIGHT-
BESTIMMUNGEN
ODER
GESCHÜTZTEN
HALBLEITERERZEUGNISSEN GEGENÜBER SWAGELOK DAR. Durch den
Verkauf des Produkts werden keine Urheber-, Eigentums- oder Patentrechte irgendeines
Herstellers an Dritte übertragen.
IN KEINEM FALLE, UNGEACHTET DER URSACHE, ÜBERNEHMEN
SWAGELOK ODER DIE VON SWAGELOK AUTORISIERTEN HÄNDLER
DIE VERANTWORTUNG ODER DIE HAFTUNG FÜR (a) GELDSTRAFEN
ODER KONVENTIONALSTRAFEN JEGLICHER ART, (b) IM GESETZLICH
ZULÄSSIGEN UMFANG DIE SCHADLOSHALTUNG DES BENUTZERS
ODER DRITTER IN BEZUG AUF KOSTEN, ENTSCHÄDIGUNGEN ODER
AUSGABEN, DIE AUS DEM ODER IN BEZUG AUF DAS PRODUKT UND
DIE
DIENSTLEISTUNGEN
DIESES
ZERTIFIZIERUNGEN, ES SEI DENN, DAS VORLIEGENDE DOKUMENT
ENTHÄLT DIESBEZÜGLICH SPEZIELLE FESTLEGUNGEN, ODER (d)
INDIREKTE
SCHÄDEN
ODER
ENTGANGENE
GEWINNE,
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND SONSTIGE SCHÄDEN, DIE UNTER
BELIEBIGEN
UMSTÄNDEN
ENTSTEHEN.
ÜBERSCHREITET DIE HAFTUNG VON SWAGELOK DEN FÜR DAS
PRODUKT ENTRICHTETEN KAUFPREIS, UNABHÄNGIG DAVON, OB
DER KLAGEGEGENSTAND VERTRAGS- ODER STRAFRECHTLICHER
NATUR IST UND OB FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE SONSTIGE
RECHTLICHE BEGRÜNDUNG VORGEBRACHT WIRD.
GEWÄHRLEISTUNG
SWAGELOK-HARDWARE: Für die Hardware des Produkts gilt die reguläre
eingeschränkte Nutzungsdauergarantie, die hiermit zu einem Bestandteil des
vorliegenden Vertrags wird.
SOFTWARE UND FIRMWARE: Soweit keine anderweitigen Bestimmungen
eines separaten Lizenzvertrags von Swagelok oder eines Dritten gelten,
gewährleistet Swagelok für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem
Lieferdatum, dass die Medien, auf denen die von Swagelok entwickelte Software
bzw. Firmware bereitgestellt wurde, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern
sind und den veröffentlichten oder sonstigen von Swagelok herausgegebenen
schriftlichen Spezifikationen entsprechen, wenn diese mit dem Produkt verwendet
werden. Swagelok macht weder ausdrückliche noch konkludente Zusicherungen,
dass der Betrieb der Software oder der Firmware frei von Unterbrechungen und
Fehlern ist und dass die in der Software oder der Firmware enthaltenen
Funktionen dem beabsichtigten Einsatzzweck und den Anforderungen des
BENUTZERS gerecht werden.
EINHALTUNG VON EXPORTBESTIMMUNGEN
Der BENUTZER ist verpflichtet, die Bestimmungen sämtlicher Exportgesetze
einzuhalten, die zum Zeitpunkt des Übergangs des Produkts, des Eingebetteten
Systems und deren Komponenten in den Besitz des BENUTZERS gelten. Der
BENUTZER stimmt zu, Swagelok für sämtliche Schäden schadlos zu halten und
abzufinden, die aus der Nichteinhaltung von Import- und Exportgesetzen der USA
und anderer Länder sowie von Regeln und Vorschriften in Bezug auf das Produkt,
das Eingebettete System und deren Komponenten durch den BENUTZER
entstehen.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
In allen Zweifelsfällen ist die ursprüngliche Fassung des vorliegenden Vertrags in
englischer Sprache maßgeblich. Die Übersetzung des Vertragstexts wird lediglich
aus Gefälligkeit bereitgestellt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen
UND
DER
TOPOGRAFIEN
VON
AUFTRAGS
ENTSTEHEN,
(c)
FOLGESCHÄDEN,
DARUNTER
UNTERBRECHUNG
DER
IN
KEINEM
FALLE
.
Überarbeitung 10-07

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Verwandte Produkte für Swagelok m200

Inhaltsverzeichnis