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Verwendung; Verwendungszweck; Einsatzbedingungen; Indikationen - Ottobock C-Leg 3C98-3 Gebrauchsanweisung

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Es ist sicherzustellen, dass das anwendende Fachpersonal autorisiert ist, nicht nur dieses Kniegelenk zu versor­
gen, sondern auch den Anschluss an das osseointegrierte Implantatsystem vorzunehmen.

3 Verwendung

3.1 Verwendungszweck

Das Produkt ist ausschließlich für die exoprothetische Versorgung der unteren Extremität einzusetzen.

3.2 Einsatzbedingungen

Das Produkt wurde für Alltagsaktivitäten entwickelt und darf nicht für außergewöhnliche Tätigkeiten eingesetzt wer­
den. Diese außergewöhnlichen Tätigkeiten umfassen z.B. Extremsportarten (Freiklettern, Fallschirmspringen, Pa­
ragleiten, etc.).
Die zulässigen Umweltbedingungen sind den technischen Daten zu entnehmen (siehe Seite 39).
Das Produkt ist ausschließlich für die Versorgung an einem Patienten vorgesehen. Der Gebrauch des Produkts
an einer weiteren Person ist von Seiten des Herstellers nicht zulässig.
Unsere Komponenten funktionieren optimal, wenn sie mit geeigneten Komponenten kombiniert werden, ausge­
wählt auf Basis von Körpergewicht und Mobilitätsgrad, die mit unserer MOBIS Klassifizierungsinformation identifi­
zierbar sind, und die über passende modulare Verbindungselemente verfügen.
Das Produkt wird für Mobilitätsgrad 2 (eingeschränkter Außenbereichsgeher), Mobilitätsgrad 3
(uneingeschränkter Außenbereichsgeher) und Mobilitätsgrad 4 (uneingeschränkter Außenbe­
reichsgeher mit besonders hohen Ansprüchen) empfohlen. Zugelassen bis max. 136 kg Körper­
kg
gewicht.

3.3 Indikationen

Für Patienten mit Knieexartikulation, Oberschenkelamputation, und Hüftexartikulation
Bei unilateraler oder bilateraler Amputation
Betroffene von Dysmelie bei denen die Beschaffenheit des Stumpfes einer Knieexartikulation, einer Ober­
schenkelamputation oder einer Hüftexartikulation entspricht
Der Patient muss die physischen und mentalen Voraussetzungen zur Wahrnehmung von optischen/akustischen
Signalen und/oder mechanischen Vibrationen erfüllen

3.4 Qualifikation

Die Versorgung mit dem Produkt darf nur von Fachpersonal vorgenommen werden, das von Ottobock durch ent­
sprechende Schulung autorisiert wurde.
Wird das Produkt an ein osseointegriertes Implantatsystem angeschlossen, muss das Fachpersonal auch für den
Anschluss an das osseointegrierte Implantatsystem autorisiert sein.
C-Leg 3C98-3/3C88-3
Verwendung
9

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