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Begrenzung Der Schadstoffkonzentration; Umweltschadstoffe; Erforderliche Luftqualitätsstufen - Oracle Storage Tek SL150 Modular Tape Library Systemsicherheitsdokumentation

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Die Begrenzung der Schadstoffkonzentration in einem Computerraum ist von höchster
Wichtigkeit, da luftgetragene Partikel Bandbibliotheken, Bandlaufwerke und Bandmedien
beschädigen können.

Umweltschadstoffe

Die meisten Partikel in einer Größe von weniger als zehn Mikrometer sind unter den
meisten Bedingungen mit bloßem Auge nicht zu erkennen, beinhalten aber das größte
Schadenspotenzial. Daher muss die Betriebsumgebung den folgenden Anforderungen
entsprechen:
• ISO 14644-1, Klasse 8.
• Die gesamte Masse an luftgetragenen Partikeln muss weniger als oder gleich 200
Mikrogramm pro Kubikmeter betragen.
• Schweregrad G1 gemäß ANSI/ISA 71.04-1985.
Oracle schreibt zurzeit die 1999 angenommene ISO-Norm 14644-1 vor, aber mit allen
aktualisierten und vom ISO-Leitungsgremium angenommenen Versionen für ISO 14644-1.
Der Schwerpunkt der ISO-Norm 14644-1 liegt auf der Menge und Größe von Partikeln
und auf einem geeigneten Messverfahren, nicht auf der gesamten Partikelmasse. Daher
sind Obergrenzen bei der Masse ebenfalls erforderlich, denn ein Computerraum oder Data
Center kann die Vorgaben in ISO 14644-1 zwar erfüllen, aber Geräte können trotzdem
durch eine bestimmte Partikelart im Raum beschädigt werden. Außerdem sind gasförmige
Schadstoffe Gegenstand der Norm ANSI/ISA 71.04-1985, da von einigen luftgetragenen
Chemikalien eine größere Gefahr ausgeht. Alle drei Anforderungen sind mit denen anderer
großer Bandspeicherhersteller vereinbar.
Erforderliche Luftqualitätsstufen
Partikel, Gase und andere Schadstoffe können den kontinuierlichen Betrieb von
Computerhardware beeinträchtigen. Die möglichen Beeinträchtigungen reichen von
zeitweisen Störungen bis hin zu konkreten Komponentendefekten. Der Computerraum
muss so konzipiert sein, dass ein hoher Grad an Reinheit gewährleistet ist. Luftgetragene
Staubpartikel, Gase und Dämpfe dürfen eine vorgegebene Grenze nicht überschreiten, damit
die Hardware nicht übermäßig beeinträchtigt wird.
Anhang C. Begrenzung der
Schadstoffkonzentration
Anhang C. Begrenzung der Schadstoffkonzentration · 57
Anhang C

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