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Weiterverwendung; Wiedereinsatz; Entsorgung - Rehatec Nele Gebrauchsanweisung

Therapiestuhl
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Inhaltsverzeichnis

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1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch

1.5. Weiterverwendung

1.5.1 Wiedereinsatz bzw. Aufbereitung
Der Therapiestuhl Nele ist grundsätzlich zum Wiedereinsatz geeignet, obwohl Produkte im Wiedereinsatz
einer besonderen Belastung unterliegen.
Bei Wiedereinsatz des Produktes ist es wichtig, dass alle zum Gerät gehörenden Unterlagen an den nächsten
Anwender / Betroffenen / Betreuer übergeben werden.
Vor jedem Wiedereinsatz muss das Produkt einer gründlichen
Inspektion gem. Inspektionsplan unterzogen werden und gemäß den nachfolgenden Aufberei-
tungshinweisen gereinigt werden:
Wichtige Hinweise zur Aufbereitung:
Verwenden Sie keine scheuernden Mittel oder Tücher zur Aufbereitung
• das pulverbeschichtete Grundgestell und die verchromten Anbauteile müssen mit einem CE-zer-
tifizierten Desinfektionsmittel gereinigt werden. Trocknen Sie die Teile anschließend gründlich ab.
Alternativ kann das Desinfizieren auch in einer zertifizierten Kaltvernebelungsanlage durchgeführt
werden.
• die Schaumstoffe sollten aus hygienischen Gründen beim Wiedereinsatz neu ersetzt werden!
Alternativ können die Schaumstoffe (außer etwaige verklebte Schaumstoffe) durch einen externen
Dienstleister mit einem speziellen, zertifizierten Verfahren aufbereitet werden.
• Die Bezüge müssen bei 40 Grad mit einem CE-zertifizierten Desinfektionsmittel gewaschen wer-
den
Lebensdauer
Die aus der Risikobewertung resultierende Lebensdauer des Produktes finden Sie in unserer
aktuellen Wiedereinsatzlisten auf www.rehatec.com

1.5.2 Entsorgung

Das Produkt darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Für den Therapiestuhl Nele ist eine sachgemäße Entsorgung vorzunehmen. Wenden Sie sich hier zu bitte
an Ihren Fachhändler.
Verpackungsmaterialien sind nach ihren Abfallarten zu trennen und über die Abfallbehälter entsprechend
dem kommunalen Verwertungskonzept zu entsorgen. Die Abfallentsorgung kann kommunal unterschiedlich
sein. Für eine vorschriftsmäßige Entsorgung, setzen Sie sich bei Bedarf bitte mit Ihrer kommunalen Abfallent-
sorgung bzw. der Verwaltung Ihres Wohnortes in Verbindung. Beachten Sie die Entsorgungsbestimmungen
Ihres Landes.
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