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Vorhandensein Von Gesundheitsschädlichen Pulvern; Heiße Oberflächen; Verschrottung Der Maschine - OLI MVE J Serie Handbuch

Elektrische aussenrüttler
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MVE
C
3. Vorhandensein von gesundheitsschädlichen Pulvern
Bei bestimmten Behandlungen von Pulvern, die gesundheitsschädliche Stoffe enthalten, müssen im Verlauf gewöhnlicher und
außergewöhnlicher Eingriffe die geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen gemäß den Angaben des Sicherheitsdatenblatts des
Produkts, das in der Anlage, in die der Rüttelmotor eingebaut wurde, behandelt wird, angelegt werden.
4. Heiße Oberflächen
Die Oberflächentemperatur des Rüttelmotors überschreitet die Verbrennungsschwelle. Es besteht daher die Gefahr von Verbrennungen.
Die äußere Oberfläche des Rüttelmotors darf während des normalen Betriebs und der Wartung nicht berührt werden; es ist abzuwarten,
bis die Temperatur auf eine Temperatur von höchstens 55 °C (130 °F) absinkt.

2.10 VERSCHROTTUNG DER MASCHINE

Der elektrische Rüttelmotor ist vor der Verschrottung vollständig zu reinigen, die Restpulver sind in Übereinstimmung mit den Angaben
des Sicherheitsdatenblatts zu entsorgen.
Die Verschrottung der Maschine hat in einem als sicher eingestuften Bereich zu erfolgen.
Während der Entsorgung haben die Arbeitskräfte die persönlichen Schutzausrüstungen zu tragen.
Der elektrische Rüttelmotor ist so zu entsorgen, dass er nicht mehr als vollständige Einheit verwendbar ist, dies gilt auch für seine Bauteile.
Bei der Entsorgung des verbrauchten Schmierfetts des Rüttelmotors sind die örtlich geltenden Gesetzgebungen zu befolgen. Wird die
Maschine am Ende ihrer Lebensdauer verschrottet, sind die Bauteile aus Kunststoff (Dichtungen) abzubauen und an die einschlägigen
Sammelstellen auszuliefern. Die restlichen Bauteile sind der Wiedergewinnung eisenhaltigen Materials zuzuführen.
Mit Bezug auf die Elektroschrott-Richtlinie müssen die elektrischen und elektronischen Bauteile, die von diesem Symbol gekennzeichnet
sind, an den einschlägigen autorisierten Sammelstellen entsorgt werden.
Für eine rechtswidrige Entsorgung des "Abfalls von elektrischen und elektronischen Geräten" (WEEE) werden Strafen gemäß den örtlich
geltenden einschlägigen Gesetzen auferlegt.
2.11 - RÜCKSENDUNG DER MASCHINE
Die Maschine ist im Falle einer Rücksendung in ihrer Verpackung - sofern sie aufbewahrt wurde - zu verstauen, und dabei ist sie so gut wie
möglich gegen eventuelle Stöße zu schützen, denen sie während des Transports ausgesetzt ist. Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass die
Maschine kein Restmaterial enthält.
2.12 KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Dem Gerät ist eine Konformitätserklärung hinsichtlich der geltenden Richtlinien beigefügt, ist sie aber in eine komplexere Anlage
integriert, ist ihre Sicherheit an die Berücksichtigung sämtlicher anwendbarer Richtlinien vonseiten des Installateurs gebunden. OLI®
haftet nicht für Betriebsstörungen des elektrischen Rüttelmotors, die durch seine sachwidrige Verwendung ohne Berücksichtigung
der Anleitungen des vorliegenden Handbuchs bewirkt sind. Das es sich um einen Fachbereich mit rascher technischer und normativer
Evolution handelt, behält sich OLI® vor, ihre Erzeugnisse schnellstens sämtlichen technologischen Kenntnissen und anwendbaren
öffentlichen Normen (EN, UNI) jedes Mal, wenn sich dies als nötig erweist, anzupassen.
ANM.: Mit Bezug auf die "MASCHINENRICHTLINIE 2006/42/EG" ist die folgende Erklärung gemäß
Art. 4.2 Komma 1 und Anhang II.B als „Einbauerklärung" zu verstehen.
REV.01 | 01/2019
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Intertek
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M. 90

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