5 Herstellung der Gebrauchsfähigkeit
VORSICHT
Fehlerhafter Aufbau oder Montage
Verletzungsgefahr durch Schäden an Prothesenkomponenten
► Beachten Sie die Aufbau- und Montagehinweise.
HINWEIS
Beschleifen der Fußhülle
Vorzeitiger Verschleiß durch Beschädigung der Fußhülle
► Beschleifen Sie die Fußhülle nicht.
► Informieren Sie den Patienten.
5.1 Fußhülle aufziehen/entfernen
Fußhülle aufziehen
Empfohlene Werkzeuge: Wechselhilfe 2C100
>
1) Den Prothesenfuß in die Fußhülle einschieben.
2) Die Ferse des Prothesenfußes in die Fußhülle drücken, bis sie
einrastet.
Fußhülle entfernen
>
Empfohlene Werkzeuge: Wechselhilfe 2C100
1) Die Arretierung der Fußhülle nach hinten drücken und die Ferse
des Prothesenfußes nach oben ziehen.
2) Den Prothesenfuß aus der Fußhülle entfernen.
6 Gebrauch
VORSICHT
Gebrauch des Produkts ohne Schuhe
Verletzungsgefahr durch Ausrutschen auf rutschigem Untergrund
► Verwenden Sie das Produkt nicht auf rutschigem Untergrund.
6.1 Reinigung
VORSICHT
Verwendung falscher Reinigungsmittel oder Desinfektionsmit
tel
Funktionseinschränkungen und Schäden durch falsche Reinigungs
mittel oder Desinfektionsmittel
► Reinigen Sie das Produkt nur mit den zugelassenen Reinigungs
mitteln.
► Desinfizieren Sie das Produkt nur mit den zugelassenen Desin
fektionsmitteln.
► Beachten Sie die Reinigungshinweise und Pflegehinweise.
>
Empfohlenes Reinigungsmittel: pH-neutrale Seife (z. B. Derma
Clean 453H10)
1) Das Produkt mit klarem Süßwasser und pH-neutraler Seife reini
gen.
2) Die Seifenreste mit klarem Süßwasser abspülen.
3) Das Produkt mit einem weichen Tuch abtrocknen.
4) Die Restfeuchtigkeit an der Luft trocknen lassen.
7 Entsorgung
Das Produkt darf nicht überall mit unsortiertem Hausmüll entsorgt
werden. Eine nicht den Bestimmungen des Verwenderlands entspre
chende Entsorgung kann sich schädlich auf die Umwelt und die Ge
sundheit auswirken. Die Hinweise der für das Verwenderland zustän
digen Behörde zu Rückgabe-, Sammel- und Entsorgungsverfahren
beachten.
8 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht
des Verwenderlandes und können dementsprechend variieren.
5