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Planung Und Installation; Brandschutz (Mindest-Brandschutz-Anforderungen) - Guntamatic BMK series Handbuch

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Planung und Installation

2.1
Brandschutz
Ländervorschriften
Mindest-Brandschutz-Anforderungen
Gibt es am Montageort der Heizanlage keine gültigen
Brandschutzvorschriften, müssen die GUNTAMATIC Mindest-
Brandschutz-Anforderungen
werden. Sind am Montageort der Heizanlage strengere
Vorschriften
Anforderungen in Kraft, sind ausnahmslos diese einzuhalten.
Achtung
Die Einhaltung der GUNTAMATIC Mindest-Brandschutz-
Anforderungen obliegt ausschließlich der Kontrolle durch den
Betreiber. Dieser haftet selbst für die strikte Einhaltung. Eine
Kontrolle bei der Inbetriebnahme ist nicht vorgesehen.
Achtung
Ländervorschriften zusätzlich beachten!
Österreich:
Landesgesetzblätter der Bundesländer
Deutschland:
Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVO)
Hessen und Saarland – hier gilt §16 FeuVO Hessen
Schweiz:
Brandschutzvorschriften (www.vkf.ch)
Frankreich:
zuständige Brandschutzbehörde
Italien:
zuständige Brandschutzbehörde
Heizraum
Boden aus Beton, roh oder gefliest. Alle Materialien für
Boden, Wände und Decke sind brandbeständig in F60
auszuführen. Die Heizraumtür ist als Brandschutztür T30 in
Fluchtrichtung
auszuführen. Verbindungstüren zum Brennstofflager sind
ebenfalls als Brandschutztüren T30, selbsttätig schließend
und absperrbar, auszuführen. Keine direkte Verbindung zu
Räumen, in denen brennbare Gase oder Flüssigkeiten
(Garage) gelagert werden.
Planung und Installation BMK
auf
jeden
als
die
angeführten
F90/T30
bis 50 kW keine Vorschriften
öffnend
und
SY-02-00-00-00-01-IADE
SY-01-04-01-00-01-IADE
Fall
eingehalten
Mindest-Brandschutz-
BS-01-04-01-01-01-IADE
SY-01-04-01-02-01-IADE
selbsttätig
schließend
5

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Diese Anleitung auch für:

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