Rücklaufhochhaltung
Expansionsgefäß
Kunststoffrohrleitungen
Pumpenauswahl
12
Die Rücklauftemperatur des Kessels muss mindestens 55° C
betragen
gewährleistet
Bypass sind nicht zulässig. Bei Nichtbeachtung besteht
erhöhte Korrosionsgefahr und somit Garantie- und Gewähr-
leistungsverlust.
Schließen Sie die Rücklaufhochhaltung genau nach den
Vorgaben in unseren Anlagenschemen an.
Wichtig →
Werden zusätzliche Komponenten, wie z.B. Wärmemengen-
zähler, in die Anlagenhydraulik integriert, oder beträgt die
Gesamtpufferleitungslänge mehr als 30 m (Vor und Rücklauf)
kann eine Neuauslegung der
notwendig werden.
Die Anlage wird in einem geschlossenem System betrieben
und muss zum Druckausgleich über ein Expansionsgefäß
verfügen. Für die Berechnung des Expansionsvolumens muss
das Volumen der Anlage im kalten Zustand bekannt sein. Die
Wahl des Expansionsgefäßes nehmen Sie bitte anhand der
Herstellerangaben vor. Das Expansionsvolumen der Anlage
errechnet sich aus:
Anlagenvolumen x Ausdehnungsfaktor x Zuschlagsfaktor
•
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Rechenbeispiel:
Bei Anschluss von Kunststoffleitungen für Fußbodenheizung
oder Fernwärmeleitungen sind diese gegen
Temperaturen zusätzlich mit einem Begrenzungsthermostat
für die Umwälzpumpen zu schützen.
Die Pumpenauswahl ist durch den Installateur bzw. Haus-
technikplaner nach den Reibungsangaben, dem Leitungs-
querschnitt und der erforderlichen Förderhöhe für das
geplante Rohrsystem vorzunehmen.
und
durch
eine
werden.
Rücklauftemperaturregelungen
Ausdehnungsfaktor für Holzfeuerungen = 0,03
Zuschlagsfaktor = 3,0 bei Anlagen unter 30 kW
Zuschlagsfaktor = 2,0 bei Anlagen 30-150 kW
Zuschlagsfaktor = 1,5 bei Anlagen über 150 kW
2500 Liter x 0,03 x 3 = 225 Liter
Planung und Installation BMK
SY-02-04-00-03-01-IADE
Rücklaufhochhaltungsgruppe
Kesselladepumpe (KLP)
SY-02-04-00-04-01-IADE
BS-02-04-00-05-01-IADE
zu hohe
BS-02-04-00-06-01-IADE
im