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Hinweise Zu Installation Und Betrieb; Normen, Vorschriften Und Richtlinien - Buderus Logano plus SB625 Installation Und Wartung

Brennwertkessel
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Inhaltsverzeichnis

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Δp
[mbar]
H
100
10
1
1
Bild 4 Wasserseitiger Durchflusswiderstand
[p
] Heizwasserseitiger Druckverlust
H
[V
] Volumenstrom
H
[a]
Logano plus SB625, SB625 VM, Kesselgröße 145 bis 185
[b]
Logano plus SB625, SB625 VM/Kesselgröße 240 bis 310
[c]
Logano plus SB625, SB625 VM, Kesselgröße 400 bis 640
q
[%]
0,7
B
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0
20
30
40
Bild 5 Betriebsbereitschaftsverlust in Abhängigkeit von der mittleren
Kesselwassertemperatur
[q
] Betriebsbereitschaftsverlust
B
[
] Mittlere Kesselwassertemperatur
K
Logano plus SB625 – 6 720 804 349 (2013/07)
a
b c
10
100
V
3
[m
/h]
H
6 720 804 349-13.1ITL
50
60
70
ϕ
[°C]
K
6 720 804 349-14.1ITL

Hinweise zu Installation und Betrieb

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Hinweise zu Installation und Betrieb
Für die Montage und den Betrieb der Heizungsanlage die
landesspezifischen Normen und Richtlinien beachten!
Die Angaben auf dem Typschild sind maßgebend und zu
beachten.
Fachmann:
• Ein Fachmann ist eine Person, die über umfangreiches theoretisches
und praktisches Fachwissen sowie Erfahrungen in dem Fachgebiet
und Kenntnis von einschlägigen Normen verfügt.
Fachbetrieb:
• Ein Fachbetrieb ist eine Organisationseinheit der gewerblichen Wirt-
schaft mit fachlich ausgebildetem Personal.
3.1

Normen, Vorschriften und Richtlinien

Bei der Installation und dem Betrieb müssen die Regeln der Technik,
landesspezifischen Vorschriften und Normen beachtet werden. Dazu
gehören u. a.:
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen.
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und Ablufteinrichtungen
sowie des Schornsteinanschlusses.
• Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an die Stromver-
sorgung (z. B. VDE- und EN Normen).
• Die technischen Regeln des Gasversorgungsunternehmens über den
Anschluss des Gasbrenners an das örtliche Gasnetz.
• Die Vorschriften und Normen über die sicherheitstechnische Ausrüs-
tung der Wasser-Heizungsanlage.
Der Umfang der sicherheitstechnischen Ausstattung muss mindes-
tens EN 12828 entsprechen. Wenn länderspezifische Vorschriften
darüber hinausgehende Forderungen haben, müssen diese beachtet
werden.
Für die Schweiz gilt zusätzlich:
• Die Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte der LRV bezüglich
CO und NO
sind durch Messungen am Aufstellort zu überprüfen. Die
x
Kessel wurden nach der Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften der
VKF geprüft.
• Bei der Installation sind folgende Richtlinien zu beachten:
– Bau und Betrieb von Gasfeuerungen G3 d/f
– Gasleitsätze G1 des SVGW
– EKAS-Form. 1942: Flüssiggasrichtlinie, Teil 2
– kantonale Feuerpolizeivorschriften
Für Österreich gilt zusätzlich:
• Bei der Installation sind die örtlichen Bauvorschriften sowie die
ÖVGW-Richtlinie G1 bzw. G2 (ÖVGW-TR Gas bzw. Flüssiggas) einzu-
halten.
• Die Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung Art. 15a B-VG
hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad werden erfüllt.
Für Belgien gilt zusätzlich:
• Die folgenden Normen sind zu beachten: NBN D 30-003, NBN
D 51-004 und Addenda.
Für die Niederlande gilt zusätzlich:
• Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage sind die Regeln der
Technik sowie die bauaufsichtlichen und gesetzlichen Bestimmungen
(z. B. NEN 1078 (GAVO), NEN 3028 und NEN 1010) zu beachten.
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