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Hinweise Zu Installation Und Betrieb; Normen, Vorschriften Und Richtlinien; Genehmigungs- Und Informationspflicht; Brennerauswahl Und Brennereinstellung - Buderus Logano plus SB745 Installationsanleitung

Brennwertkessel
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Inhaltsverzeichnis

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3

Hinweise zu Installation und Betrieb

Für Montage und Betrieb der Heizungsanlage die landes-
spezifischen Normen und Richtlinien beachten!
Die Angaben auf dem Typschild sind maßgebend und
müssen beachtet werden.
3.1

Normen, Vorschriften und Richtlinien

Bei der Installation und dem Betrieb müssen die Regeln der Technik, lan-
desspezifischen Vorschriften und Normen beachtet werden. Dazu gehö-
ren unter anderem:
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen,
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und Ablufteinrichtungen
sowie des Schornsteinanschlusses,
• Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an die Stromver-
sorgung,
• Die technischen Regeln des Gasversorgungsunternehmens über den
Anschluss des Gasbrenners an das örtliche Gasnetz,
• Die Vorschriften und Normen über die sicherheitstechnische Ausrüs-
tung der Wasser-Heizungsanlage.
Der Umfang der sicherheitstechnischen Ausstattung muss mindes-
tens EN 12828 entsprechen. Wenn länderspezifische Vorschriften
darüber hinausgehende Forderungen haben, müssen diese beachtet
werden.
Für die Schweiz gilt zusätzlich:
• Die Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte der LRV bezüglich
CO und NOx sind durch Messungen am Aufstellort zu überprüfen. Die
Kessel wurden nach der Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften der
VKF geprüft.
• Bei der Installation sind folgende Richtlinien zu beachten:
– Bau und Betrieb von Gasfeuerungen G3 d/f
– Gasleitsätze G1 des SVGW
– EKAS-Form. 1942: Flüssiggasrichtlinie, Teil 2
– kantonale Feuerpolizeivorschriften
Für Österreich gilt zusätzlich:
• Bei der Installation sind die örtlichen Bauvorschriften sowie die
ÖVGW-Richtlinie G1 bzw. G2 (ÖVGW-TR Gas bzw. Flüssiggas) einzu-
halten.
• Die Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung Art. 15a B-VG hin-
sichtlich Emissionen und Wirkungsgrad werden erfüllt.
3.2

Genehmigungs- und Informationspflicht

• Die Installation eines Gas-Heizkessels muss bei dem zuständigen Gas-
versorgungsunternehmen angezeigt und genehmigt werden
• Sicherstellen, dass regional bedingt Genehmigungen für die Abgasan-
lage und den Kondensatanschluss an das öffentliche Abwassernetz
erforderlich sein können
• Vor Montagebeginn die entsprechende zuständige Behörde (z. B. den
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister) und die Abwasserbe-
hörde informieren
Logano plus SB745 – 6 720 806 642 (2013/02)
Hinweise zu Installation und Betrieb
3.3

Brennerauswahl und Brennereinstellung

Die Dimensionierung und Einstellung des Brenners hat wesentlichen
Einfluss auf die Lebensdauer der Heizungsanlage. Jedes Lastspiel
(Brenner ein/aus) verursacht thermische Spannungen (Belastungen auf
den Kesselkörper). Deshalb darf die Zahl der Brennerstarts 15.000
pro Jahr nicht übersteigen.
Folgende Empfehlungen und Einstellungen dienen dazu, dieses Krite-
rium zu erfüllen (siehe auch Hinweise zur Einstellung des Regelge-
räts und der Hydraulischen Einbindung in die Heizungsanlage).
Wenn Sie dieses Kriterium trotzdem nicht erreichen, setzen Sie sich mit
dem Vertrieb oder Kundendienst des Herstellers (Herstelleradresse
siehe letzte Seite) in Verbindung.
Die Anzahl der Brennerstarts kann im MEC
( Kapitel 3.9, Seite 12), am Fremdregelgerät oder al-
ternativ am Brennersteuergerät abgelesen werden.
• Brennerleistung so niedrig wie möglich einstellen. Brenner maximal
auf die im Typschild angegebene Feuerungswärmeleistung QN
einstellen. Heizkessel nicht überlasten!
1400
kW
Kesselleistung bei 50/30° [kW]
1200
Feuerungswärmeleistung [kW]
1000
800
600
400
200
0
0
20
40
Bild 5 Diagramm
• Schwankende Heizwerte vom Gas berücksichtigen; vom Gasversor-
ger den Maximalwert erfragen
• Nur Brenner verwenden, die den angegebenen Brennstoffen entspre-
chen. Darauf achten, dass eingesetzte Ölbrenner für schwefelarmes
Heizöl geeignet ist (sonst kann Korrosion durch Metal Dusting nicht
ausgeschlossen werden). Die Angaben des Brennerherstellers müs-
sen beachtet werden.
• Brenner darf nur durch Fachleute eingestellt werden!
3
60
80
%
100
6 720 648 053-28.1T
11

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