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Aufstellraum; Verbrennungsluft-Abgasanschluss; Verbrennungsluft; Wasserqualität - Buderus Logamax plus GB162-50 Installations- Und Wartungsanleitung

Gas-brennwertgerät
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Inhaltsverzeichnis

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Der - aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung - Kenntnisse
im Umgang mit Heizungsanlagen sowie Gasinstallationen hat. Dabei Vor-
schriften gemäß Kapitel 3 beachten.
3.4

Aufstellraum

HINWEIS: Anlagenschaden.
Bei starkem Frost kann die Heizungsanlage erfrieren
durch: Ausfall der Netzspannung, unzureichende Gaszu-
fuhr oder eine Störung der Anlage.
▶ Die Heizungsanlage in einem frostfreien Raum auf-
stellen.
▶ Wenn die Heizungsanlage für längere Zeit stillgelegt
wird, muss sie vorher entleert werden.
WARNUNG: Kesselschaden durch verunreinigte Ver-
brennungsluft oder verunreinigte Luft der Umgebung
des Gerätes.
▶ Das Gerät niemals in einer staubreichen oder che-
misch aggressiven Umgebung benutzen, wie z. B. La-
ckierereien, Friseursalons, landwirtschaftlichem
Betrieb (Dung) oder Orten, an denen mit Trichlor-
ethylen oder Halogenwasserstoffen (z. B. enthalten
in Sprühdosen,
bestimmten Klebstoffen, Lösungs- oder Reinigungs-
mitteln, Lacken) und anderen aggressiven chemi-
schen Mitteln gearbeitet wird oder die dort gelagert
werden.
▶ In diesem Fall unbedingt eine raumluftunabhängige
Betriebsweise mit einem separaten hermetisch ab-
geriegelten Aufstellraum wählen, der mit Frischluft-
zufuhr versehen ist.
3.5

Verbrennungsluft-Abgasanschluss

Das Gerät nur mit dem speziell für diesen Kesseltyp konzipierten und zu-
gelassenen Verbrennungsluft-Abgassystem betreiben.
Wenn das Gerät raumluftabhängig betrieben wird, muss der Aufstell-
raum mit den erforderlichen Verbrennungsluftöffnungen versehen sein.
Keine Gegenstände vor diese Öffnungen stellen.
Die Verbrennungsluftöffnungen müssen immer frei sein.
3.6

Verbrennungsluft

Verbrennungsluft frei von aggressiven Stoffen halten (z. B. Halogenkoh-
lenwasserstoffe, die Chlor- oder Fluorverbindungen enthalten). Korrosi-
on wird so vermieden.
3.7
Wasserqualität
Ungeeignetes oder verschmutztes Wasser kann zu Störungen im Gerät
und Beschädigungen des Wärmetauschers oder der Warmwasserver-
sorgung durch u. a. Schlammbildung, Korrosion oder Verkalkung füh-
ren. An den Hersteller wenden, um mehr Information zu erhalten. Die
Adressangaben befinden sich auf der Rückseite dieses Dokuments.
Heizungsanlage (Füll- und Ergänzungswasser)
▶ Anlage vor dem Füllen gründlich spülen.
▶ Ausschließlich unbehandeltes Leitungswasser verwenden (Dia-
gramm in Bild 7 dabei berücksichtigen). Grundwasser ist nicht ge-
stattet.
▶ Es ist nicht gestattet, das Wasser mit Mitteln, wie z. B. pH-erhöhen-
den/-senkenden Mitteln (chemischen Zusatzstoffen und/oder Inhibi-
toren), Frostschutz oder Wasserenthärter zu behandeln.
Logamax plus GB162-50 – 6720619372 (2015/04)
< 100 kW
< 50 kW
0
Bild 7
Anforderungen an Füllwasser für Logamax Einzelkessel bis
100 kW
[1]
Wasservolumen über die gesamte Lebensdauer des Gerätes
(in m³)
[2]
Wasserhärte (in °dH)
[3]
Unbehandeltes Wasser
[4]
Oberhalb der Grenzkurve sind Maßnahmen erforderlich. System-
trennung direkt unter dem Gerät mit Hilfe eines Wärmetauschers
ist vorzuziehen. Wenn dies nicht möglich ist, bei der Buderus-Nie-
derlassung nach freigegebenen Maßnahmen erkundigen. Ebenso
bei Kaskadenanlagen.
Sanitärtrinkwasser (Zufuhr Warmwasserversorgung)
Ausschließlich unbehandeltes Leitungswasser verwenden. Grundwas-
ser ist nicht gestattet.
3.8

Installation und Betrieb

Bei Installation und Betrieb sind landesspezifische Vorschriften und Nor-
men zu beachten:
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen.
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und Ablufteinrichtun-
gen sowie des Schornsteinanschlusses.
• Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an die Stromver-
sorgung.
• Die technischen Regeln des Gasversorgungsunternehmens über den
Anschluss des Gasbrenners an das örtliche Gasnetz.
• Die Vorschriften und Normen über die sicherheitstechnische Ausrüs-
tung der Wasser-Heizungsanlage.
• Die Installationsanleitung für Ersteller von Heizungsanlagen.
• In Österreich bei der Installation die örtlichen Bauvorschriften sowie
die ÖVGW-Richtlinie G1 oder G2 (ÖVGW-TR Gas oder Flüssiggas)
einhalten. Der Anschluss ist nur an die Abgasführung der
Ausführungsart I nach ÖNORM B 8200 zulässig.
Die Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung Art. 15a B-VG
hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad werden erfüllt.
3.9

Inspektion/Wartung

VORSICHT: Kesselschaden durch fehlende oder man-
gelhafte Reinigung und Wartung.
▶ Einmal jährlich die Heizungsanlage inspizieren und
bei Bedarf reinigen.
▶ Wartung bei Bedarf durchführen.
Um Schäden an der Anlage zu vermeiden, auftreten-
de Mängel sofort beheben.
Aus den folgenden Gründen müssen Heizungsanlagen regelmäßig ge-
wartet werden:
• um einen hohen Wirkungsgrad zu erhalten und die Heizungsanlage
sparsam zu betreiben,
• um eine hohe Betriebssicherheit zu erreichen,
• um die umweltfreundliche Verbrennung auf hohem Niveau zu halten.
Vorschriften
3
30
7 746 800 040-203.2TD
11

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