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Nace Mr 0175 / Iso 15156; Nace Mr 0103; Begründung; Schiffbauzulassung - Endress+Hauser Micropilot FMR51 Technische Information

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Inhaltsverzeichnis

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NACE MR 0175 / ISO 15156

NACE MR 0103

Druckgeräte mit zulässigem
Druck ≤ 200 bar (2 900 psi)

Schiffbauzulassung

Funkrichtlinie EN
302729-1/2
94
3A und EHEDG-Zulassung bei Ausführungen mit Tri-Clamp- und DIN11851-Prozessanschlüssen.
Um die Gefahr von Kontamination zu verhindern: Das Gerät gemäß den "Gestaltungsrichtlinien
für hygienegerechte Maschinen, Apparate und Komponenten" installieren, die von der Arbeits-
gruppe "Design Principles" der EHEDG am 08. April 2004 veröffentlicht wurden.
Es müssen geeignete Armaturen und Dichtungen verwendet werden, um ein hygienegerechts
Design gemäß den Spezifikationen der 3-A SSI und der EHEDG sicherzustellen.
Die spaltfreien Verbindungen lassen sich mit den branchenüblichen Reinigungsmethoden rück-
standslos reinigen.
Das 316L-Gehäuse (GT18) mit der Ausprägung B im Bestellmerkmal 40 ist nicht geeignet für
den Einsatz in Anwendungen, die eine 3A-Zulassung benötigen.
• Die medienberührenden, metallischen Werkstoffe, erfüllen die Anforderungen der
NACE MR 0175 / ISO 15156.
• Konformitätserklärung: siehe Produktstruktur, Merkmal 580, Ausprägung JB
• Die medienberührenden, metallischen Werkstoffe erfüllen die Anforderungen der
NACE MR 0103.
• Die Konformitätserklärung basiert auf NACE MR 0175.
Es wurden die Härte und die interkristalline Korrosion geprüft, sowie die Wärmebehandlung
(lösungsgeglüht) durchgeführt. Die verwendeten Werkstoffe erfüllen somit die Anforderungen der
NACE MR 0103.
• Konformitätserklärung: siehe Produktstruktur, Merkmal 580, Ausprägung JE.
Druckgeräte mit Flansch und Einschraubstück, die kein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen, fal-
len, unabhängig von der Höhe des maximal zulässigen Drucks, nicht unter die Druckgeräterichtlinie.
Begründung:
Die Definition für druckhaltende Ausrüstungsteile lautet nach Artikel 2, Absatz 5 der Richtlinie
2014/68/EU): Druckhaltende Ausrüstungsteile sind „Einrichtungen mit Betriebsfunktion, die ein
druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen".
Weist ein Druckgerät kein druckbeaufschlagtes Gehäuse auf (kein eigener identifizierbarer Druck-
raum), so liegt kein druckhaltendes Ausrüstungsteil im Sinne der Richtlinie vor.
Gerät
GL
FMR51
FMR52
1)
siehe Bestellmerkmal 590 "Weitere Zulassung"
Die Geräte Micropilot FMR50, FMR51, FMR52, FMR56 und FMR57 entsprechen der LPR (Level Pro-
bing Radar)-Funkrichtlinie EN 302729-1/2. Die Geräte sind für uneingeschränkten Einsatz inner-
halb und außerhalb geschlossener Behälter in den Ländern der EU und der EFTA zugelassen.
Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Länder die Richtlinie schon umgesetzt haben.
Derzeit haben folgende Länder die Richtlinie schon umgesetzt:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.
Alle nicht aufgeführten Länder sind derzeit noch mit der Umsetzung beschäftigt.
Für den Betrieb der Geräte außerhalb von geschlossenen Behältern ist Folgendes zu beachten:
1.
Die Installation muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen.
2.
Die Antenne des Geräts muss an einem festen Ort und senkrecht nach unten installiert wer-
den.
Schiffbauzulassung
ABS
LR
Micropilot FMR51, FMR52
1)
BV
DNV
Endress+Hauser

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Diese Anleitung auch für:

Micropilot fmr52

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