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Sicherheit - KNF NPK 04 DC Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit

Sicherheitsbewusstes
Umgang mit gefährlichen
Umweltschutz
EG-Richtlinien/Normen
4
3.
Sicherheit
Beachten Sie die Sicherheitshinweise in den Kapiteln
5. Montieren und Anschließen und 6 Betrieb.
Die Pumpen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren entste-
hen, die zu körperlichen Schäden des Benutzers oder Dritter bzw.
zur Beeinträchtigung der Pumpe oder anderer Sachwerte führen.
Die Pumpen nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie be-
stimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter der
Beachtung der Betriebs- und Montageanleitung benutzen.
Personal
Sicherstellen, dass nur geschultes und unterwiesenes Personal
oder Fachpersonal an der Pumpe arbeitet. Dies gilt besonders für
Montage, Anschluss und Instandhaltungsarbeiten.
Sicherstellen, dass das Personal die Betriebs- und Montageanlei-
tung, besonders das Kapitel Sicherheit gelesen und verstanden
hat.
Bei allen Arbeiten an der Pumpe und beim Betrieb die Vorschriften
Arbeiten
zur Unfallverhütung und zur Sicherheit beachten.
Beim Fördern gefährlicher Medien die Sicherheitsbestimmungen
Medien
im Umgang mit diesen Medien beachten
Alle Austauschteile gemäß den Umweltschutzbestimmungen
geschützt lagern und entsorgen. Die jeweiligen nationalen und
internationalen Vorschriften beachten. Dies gilt besonders für
Teile, die mit toxischen Stoffen verunreinigt sind.
Im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind die Pumpen
unvollständige Maschinen und daher als nicht verwendungsfertig
anzusehen. Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine ist
so lange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in
die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Best-
immungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Die
folgenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie
2006/42/EG nach Anhang I (allgemeine Grundsätze) werden
angewandt und eingehalten:
Allgemeine Grundsätze Nr. 1
Nr. 1.1.2. / 1.1.3. / 1.3.1. / 1.3.3. / 1.3.4. / 1.4.1. / 1.5.8. /
Da diese unvollständigen Maschinen Einbaugeräte sind, müssen
die Netzanschlüsse und Einrichtungen zum Trennen und Aus-
schalten der unvollständigen Maschine sowie Überstrom- und
Überlastschutzeinrichtungen beim entsprechenden Einbau berück-
sichtigt werden.
Darüber hinaus muss beim Einbau ein Berührungsschutz gegen
bewegte und heiße Teile, soweit vorhanden, vorgesehen werden.
Die Pumpen entsprechen der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2).
Die Pumpen entsprechen den Sicherheitsbestimmungen der
Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglich-
Original-Betriebs- und Montageanleitung, deutsch, KNF 121571-121573 06/14
1.5.9. / 1.7.4. / 1.7.4.1. / 1.7.4.3.
Pendelkolbenpumpe NPK 04

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Diese Anleitung auch für:

Npk 04 dcb

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