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Verbindungsstück Und Anschluss An Den Schornstein - Leda Rubin K16 Aufstellanleitung

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Verbindungsstück und Anschluss an den Schornstein
Das Abgasrohr (Verbindungsstück) muss auf dem Abgasstutzen sicher befestigt sein. Der Querschnitt
sollte innerhalb der Rohrstrecke nach Möglichkeit nicht verringert werden.
Das Abgasrohr (Verbindungsstück) darf nicht mit Gefälle zum Schornstein verlegt werden.
Das Abgasrohr (Verbindungsstück) darf nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen.
Der Anschluss an den Schornstein hat mit einem geeigneten Anschlussstück zu erfolgen. Je nach
Bauweise bzw. Zulassung des Schornsteins können dies z.B. entsprechende Ton-Formstücke oder
Wandfutter (z.B. Doppelwandfutter) sein.
Das Abgasrohr muss rußbrandbeständig und für Abgase von Festbrennstoff-Feuerstätten geeignet sein
(entsprechende Korrosionswiderstandsklasse), z.B. Stahlrohr mit mind. 2mm Wandstärke.
Bei Mehrfachbelegung des Schornsteins muss der vertikale Mindestabstand zweier Schornsteinan-
schlüsse mindestens 60 cm betragen, bzw. mind. 30cm, wenn die Anschlüsse jeweils um 90° versetzt
angeordnet sind oder alle Anschlüsse unter 45° an den Schornstein angeschlossen sind.
Bei Mehrfachbelegung müssen alle an den selben Schornstein angeschlossenen Feuerstätten für die
Mehrfachbelegung geeignet sein.
Bei Mehrfachbelegung soll der Abstand zwischen den Anschlüssen maximal 6,5m betragen.
Bei Mehrfachbelegung soll das Abgasrohr (Verbindungsstück) der Festbrennstofffeuerstätte eine
senkrechte Anlaufstrecke von mind. 1m besitzen, bevor es in den Schornstein geführt wird - bei einer
Gemischtbelegung mit Feuerstätten für fl üssige Brennstoffe ist eine entsprechende Anlaufstrecke
zwingend erforderlich.
Dem Schornstein darf nicht unbeabsichtigt Falschluft zuströmen. Rohrverbindungen, Reinigungsöff-
nungen und Schornsteinanschlüsse sind ausreichend und dauerhaft dicht herzustellen, alle Reinigungs-
öffnungen in den Abgasrohren und im Schornstein müssen funktionstüchtig und dicht geschlossen
sein!
Die geforderten bzw. vorgeschriebenen Abstände zwischen Abgasrohr und brennbaren Bauteilen
müssen eingehalten sein.
Der Anschluss an den Schornstein muss im selben Geschoss erfolgen, in dem auch die Feuerstätte
aufgestellt ist. Das Abgasrohr darf nicht in andere Geschosse oder andere Wohneinheiten / Nutzungs-
einheiten geführt werden. Abgasrohre (Verbindungsstücke) dürfen nicht durch Decken geführt werden.
Abgasrohre (Verbindungsstücke) dürfen nicht in Decken, in Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen
angeordnet sein.
Zusätzlich sind die Anforderungen an den Schornstein zu beachten, siehe „1.4 Anforderungen an den
Schornstein" auf Seite 13.
Einbau und Anschluss des RUBIN
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