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Verbindungsstück Und Anschluss An Den Schornstein - Leda CORNA tec Aufstell- Und Bedienungsanleitung

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Aufstellen und Erstinbetriebnahme
3.8 Verbindungsstück und Anschluss an den Schornstein
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Das Abgasrohr (Verbindungsstück) muss auf dem Abgasstutzen sicher befestigt sein. Der Querschnitt
sollte innerhalb der Rohrstrecke nach Möglichkeit nicht verringert werden.
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Das Abgasrohr (Verbindungsstück) darf nicht mit Gefälle zum Schornstein verlegt werden.
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Das Abgasrohr (Verbindungsstück) darf nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen.
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Der Anschluss an den Schornstein hat mit einem geeigneten Anschlussstück zu erfolgen. Je nach
Bauweise bzw. Zulassung des Schornsteins können dies z.B. entsprechende Ton-Formstücke oder
Wandfutter (z.B. Doppelwandfutter) sein.
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Das Abgasrohr muss rußbrandbeständig und für Abgase von Festbrennstoff-Feuerstätten geeignet sein
(entsprechende Korrosionswiderstandsklasse), z.B. Stahlrohr mit mind. 2mm Wandstärke.
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Bei Mehrfachbelegung des Schornsteins muss der vertikale Mindestabstand zweier Schornsteinan-
schlüsse mindestens 60cm betragen, bzw. mind. 30cm, wenn die Anschlüsse jeweils um 90° versetzt
angeordnet sind oder alle Anschlüsse unter 45° an den Schornstein angeschlossen sind.
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Bei Mehrfachbelegung müssen alle an den selben Schornstein angeschlossenen Feuerstätten für die
Mehrfachbelegung geeignet sein.
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Bei Mehrfachbelegung soll der Abstand zwischen den Anschlüssen maximal 6,5m betragen.
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Bei Mehrfachbelegung soll das Abgasrohr (Verbindungsstück) der Festbrennstoff-Feuerstätte eine
senkrechte Anlaufstrecke von mind. 1m besitzen, bevor es in den Schornstein geführt wird - bei einer
Gemischtbelegung mit Feuerstätten für flüssige Brennstoffe ist eine entsprechende Anlaufstrecke
zwingend erforderlich.
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Dem Schornstein darf nicht unbeabsichtigt Falschluft zuströmen. Rohrverbindungen, Reinigungsöff-
nungen und Schornsteinanschlüsse sind ausreichend und dauerhaft dicht herzustellen, alle Reinigungs-
öffnungen in den Abgasrohren und im Schornstein müssen funktionstüchtig und dicht geschlossen
sein!
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Die geforderten bzw. vorgeschriebenen Abstände zwischen Abgasrohr und brennbaren Bauteilen
müssen eingehalten sein.
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Der Anschluss an den Schornstein muss im selben Geschoss erfolgen, in dem auch die Feuerstätte
aufgestellt ist. Das Abgasrohr darf nicht in andere Geschosse oder andere Wohneinheiten / Nutzungs-
einheiten geführt werden. Abgasrohre (Verbindungsstücke) dürfen nicht durch Decken geführt werden.
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Abgasrohre (Verbindungsstücke) dürfen nicht in Decken, in Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen
angeordnet sein.
Für Anforderungen an den Schornstein siehe auch „2.3 Anforderungen an den Schornstein" auf Seite 10.
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