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Leica TPS400 Gebrauchsanweisung Seite 128

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d) Der Laserstrahl sollte am Ende seines zweckbe-
stimmten Weges abgeschlossen werden. Er
sollte auf alle Fälle abgeschlossen werden,
wenn der gefährliche Strahlengang sich über
den Bereich erstreckt (Sicherheitsabstand *
dem der Aufenthalt und die Tätigkeit von
Personen zum Zwecke des Schutzes vor Laser-
strahlungsgefährdung überwacht und kontrol-
liert wird.
e) Der Laserstrahlengang sollte weit über oder
unter Augenhöhe verlaufen, wo dies praktisch
möglich ist.
f)
Unbenutzte Laser-Einrichtungen sollten an
Orten gelagert werden, zu denen Unbefugte
keinen Zutritt haben.
g) Es sollten Vorsichtsmassnahmen getroffen
werden, damit sichergestellt ist, dass der Laser-
strahl nicht ungewollt auf Flächen fällt, die wie
ein Spiegel reflektieren oder unbeabsichtigte
Reflexionen hervorrufen, z.B. Spiegel, Metallflä-
chen oder Fenster. Vor allem aber nicht auf
ebene und konkav spiegelnde Flächen.
TPS400-4.0.0de
)
*
Als Sicherheitsabstand wird jener Abstand vom
Laser bezeichnet, bei dem die Bestrahlungs-
stärke oder die Bestrahlung unter den Grenz-
wert fällt, dem Personen unter normalen
)
) in
Umständen ausgesetzt werden dürfen, ohne
dass schädliche Folgen eintreten.
Bei Produkten mit einem integrierten Distanzmesser
der Laser Klasse 3R beträgt dieser Sicherheitsab-
stand 96 m (315 ft). Bei dieser Distanz entspricht der
Laserstrahl der Laser Klasse 1M, d.h der direkte
Blick in den Laserstrahl ist nicht gefährlich).
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Sicherheitshinweise

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