Standardlösung Cyanursäure
Herstellung der Standardlösung:
1,00 g Cyanursäure z.S. werden mit dest. Wasser in einem kali-
brierten oder konfor mitätsbescheinigten 1000-ml-Messkol ben
gelöst und mit dest. Wasser bis zur Marke aufgefüllt. Die Subs-
tanz ist schwer löslich, der Lösevorgang kann einige Stunden
dauern.
Die somit herge stellte Standard lösung hat eine Konzentration
von 1000 mg/l Cyanursäure.
Durch Verdünnen mit dest. Wasser können weitere Einsatz-
konzentrationen hergestellt werden.
Haltbarkeit:
Die Standardösung von 1000 mg/l und verdünntere Stan-
dardlösungen (Einsatzkonzentrationen) sind bei kühler Lager-
ung (Kühlschrank) einen Tag verwendbar.
Standardlösung flüchtige organische Säuren
Herstellung der Standardlösung:
2,05 g Natriumacetat wasserfrei z.A. werden mit dest. Wasser
in einem kalibrierten oder konfor mitätsbescheinigten
1000-ml-Messkol ben gelöst und mit dest. Wasser bis zur Marke
aufgefüllt.
Die somit herge stellte Standard lösung hat eine Konzentration
von 1500 mg/l Essigsäure.
Haltbarkeit:
Die Standardlösung ist bei kühler Lagerung (Kühlschrank) eine
Woche verwendbar.
Standardlösung Gesamthärte
Herstellung der Standardlösung:
2,946 g Calciumnitrat-Tetrahydrat z.A. werden mit dest. Wasser
in einem kalibrierten oder konformitätsbescheinigten
500-ml-Messkol ben gelöst und mit dest. Wasser bis zur Marke
aufgefüllt.
Die somit hergestellte Standard lösung hat eine Konzentration
von 1000 mg/l Calcium (entspricht 140 °d).
Durch Verdünnen mit dest. Wasser können weitere Einsatz-
konzentrationen hergestellt werden.
Haltbarkeit:
Die Standardlösung von 1000 mg/l ist eine Woche verwend bar.
Verdünntere Standardlösungen (Einsatz konzen tratio nen) sind
einen Tag verwend bar.
Erforderliche Reagenzien:
8.20358.0005 Cyanursäure zur
Synthese
1.16754.9010 Wasser zur Analyse
EMSURE®
Erforderliche Reagenzien:
1.06268.0250 Natriumacetat
wasserfrei zur
Analyse EMSURE®
1.16754.9010 Wasser zur Analyse
EMSURE®
Erforderliche Reagenzien:
1.02121.0500 Calciumnitrat-Tetra-
hydrat zur Analyse
EMSURE®
1.16754.9010 Wasser zur Analyse
EMSURE®
Kapitel 5.2 | Seite 13 von 22