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Flurförderzeug Mit Kran Verladen - Jungheinrich EFG 316 Handbuch

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2.2
Flurförderzeug mit Kran verladen
WARNUNG!
Gefahr durch nicht unterwiesenes Personal bei der Kranverladung
Unsachgemäße Kranverladung durch nicht geschultes Personal kann zum Absturz
des Flurförderzeugs führen. Aus diesem Grund besteht Verletzungsgefahr für das
Personal sowie die Gefahr von Materialbeschädigungen am Flurförderzeug.
Das Verladen ist durch eigens dafür geschultes Fachpersonal durchzuführen. Das
Fachpersonal muss in der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen und in der
Handhabung mit Ladungssicherungshilfsmitteln unterwiesen sein. Die korrekte
Bemessung und Umsetzung von Ladungssicherungsmaßnahmen muss in jedem
Einzelfall festgelegt werden.
GEFAHR!
Unfallgefahr durch reißendes Krangeschirr
Nur Krangeschirr mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden.
Verladegewicht = Leergewicht des Flurförderzeugs (+ Batteriegewicht
bei Elektrofahrzeugen).
Das Hubgerüst muss vollständig zurückgeneigt sein.
Das Krangeschirr am Hubgerüst muss eine freie Mindestlänge von 2 m haben.
Anschlagmittel des Krangeschirrs so anbringen, dass sie beim Anheben keine
Anbauteile oder das Fahrerschutzdach berühren.
Nicht unter schwebende Lasten treten.
Es dürfen nur Personen, die im Umgang mit den Anschlagmitteln und
Hebewerkzeugen geschult sind, das Flurförderzeug verladen.
Bei der Kranverladung Sicherheitsschuhe tragen.
Nicht in den Gefahrenbereich treten bzw. nicht im Gefahrenraum aufhalten.
Krangeschirr nur an den vorgegebenen Anschlagpunkten anschlagen und gegen
Verrutschen sichern.
Z
Leergewicht des Flurförderzeugs: siehe "Typenschild" auf Seite 36.
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