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Jungheinrich EFG 316 Handbuch Seite 103

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Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu treffen. Flüssige Lasten müssen gegen Herausschwappen
gesichert sein.
Der Transport flammender Flüssigkeiten (z.B. Metallschmelze etc.) ist nur unter
Verwendung geeigneter Zusatzausstattung zulässig. Wenden Sie sich hierzu an den
Kundendienst des Herstellers.
Z
Sicherheitshinweise zu Beschaffenheit der zu transportierenden Last bei
Anbaugeräten,siehe "Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten" auf
Seite 116.
Schleppen von Anhängern
Flurförderzeug nur gelegentlich zum Schleppen eines Anhängers verwenden, siehe
"Schleppen von Anhängern" auf Seite 135.
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