VDI 2035 (Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen)
Blatt 1 - Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen
Blatt 2 - Wasserseitige Korrosion
VDE – Bestimmungen
FeuVO und Bauordnung der jeweiligen Länder
Hierbei zu beachten sind die baulichen Anforderungen an Heizräume und die für den
jeweiligen Aufstellungsort gültigen bauaufsichtlichen Vorschriften; in Deutschland besonders
die Feuerungsverordnung der Bundesländer.
1.BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
1.4 Garantiebestimmungen
Der Einbau eines Zugbegrenzers ist Garantiebedingung!
Die Garantie für den Scheitholz-Pellet Kombikessel HVG IV S beträgt 24 Monate ab
Einkaufdatum. In Verbindung einer Rücklaufanhebung mit einer Rücklauftemperatur von
über 60°C erhalten Sie auf den Kesselkörper 5 Jahre Garantie.
Die Garantie für den Scheitholzvergaserkessel HVG IV S erlischt in folgenden Fällen:
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Benutzung von Sicherheitselementen, die der Norm PN-91/B-02413 nicht
entsprechen.
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Durchführung von Reparaturen während der Garantiezeit durch Personen oder
Firmen, die durch NMT nicht autorisiert wurden sind.
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Schäden und Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Kessels
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Unsachgemäßen Transport des Kessels zum Aufstellungsort z.B. Keller Fehlerhafte
Installation incl. falscher Abgasabführung vom Kessel
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Fehlerhafte und / oder nicht mit der Bedienungsanleitung übereinstimmende
Bedienung des Kessels durch den Benutzer incl. überschreiten der höchstzulässigen
Temperatur des Kesselwassers, gefrieren des Wassers in der Installation oder im
Kessel, Einlassen von kaltem Wasser in den warmen Kessel, Löschen der Glut im
Kessel mit Wasser.
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Inbetriebnahme des Kessels ohne ausreichende Wassermenge.
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Korrosion der Stahlelemente infolge längerer Benutzung des Kessels mit einer
Einspeisewassertemperatur unter 60 °C (Betrieb ohne Rücklaufanhebung).
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Fehlen des erforderlichen Schornsteinzuges.
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Verwendung von Einspeisewasser für den Kessel mit einer Wasserhärte über 7° dH
und der dadurch entstandenen Schäden (Durchbrennen der Bleche des Feuerraumes
infolge von Entstehung von Kesselstein).
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Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe,
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Wir haften nicht für Schäden durch Leckwasser, Schwitzwasser, Säurekorrosion,
Kessel bzw. Wassersteinablagerungen oder Schäden, die durch Schmutzteile oder
Sauerstoff im Wasser hervorgerufen werden.
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