2.3 Trockengehschutz
Benutzen Sie das WellO2-Gerät niemals, wenn kein Wasser eingefüllt ist.
Das WellO2-Gerät schaltet sich automatisch ab, wenn zu wenig oder kein Wasser vorhanden ist. Lassen Sie das
WellO2-Gerät in einem solchen Fall 10 Minuten abkühlen und nehmen Sie es vom Aufheizsockel. Befüllen Sie
es mit sauberem kalten Wasser, sodass der Wasserstand zwischen den MIN- und MAX-Füllmarkierungen steht
(7). Das WellO2-Gerät kann dann wieder benutzt werden.
2.4 Schutz vor elektromagnetischer Strahlung
Das WellO2-Gerät entspricht dem Elektromagnetischen Verträglichkeitsstandard (EMV) der Europäischen
Union.
3. Fachgerechte Entsorgung
Entsorgen Sie das WellO2-Gerät nach den Vorschriften für Elektroschrott Ihres Landes. Kontaktieren Sie Ihren
Händler für weitere Informationen.
4. Gegenanzeigen
Benutzen Sie WellO2 nicht ohne ihren Arzt zu fragen, falls einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft. Fragen
Sie im Zweifel immer Ihren Arzt.
Emphysem
Pneumothorax
instabiler kardiovaskulärer Zustand
kürzlicher Myokardinfarkt oder Lungenembolie
Aneurysma im Brustkorb, Abdomen oder Gehirn
frische Augenoperation (auch Kataraktoperation)
frische Operation des Brustkorbs oder Abdomen
Epilepsie
Nasenbluten
Schwangerschaft
5. Vor dem ersten Gebrauch
Nehmen sie das WellO2-Gerät aus der Packung und prüfen Sie, ob die folgenden Teile vorhanden sind:
Hauptgehäuse (8) und Deckel (9) mit befestigtem Korb (10)
Aufheizsockel (15) mit Stromkabel (14)
3 Mundstücke (5), jedes jeweils in einem verschlossenen Plastikbeutel
Atemregulierer (3) in einem verschlossenen Plastikbeutel
Verlängerungsschlauch (6) in einem verschlossenen Plastikbeutel
Nasenmaske (16) in einem verschlossenen Plastikbeutel
Gebrauchsanweisung
1. Prüfen Sie, dass alle äußeren und inneren Verpackungen intakt sind. Nehmen Sie das WellO2-Gerät, den
Aufheizsockel (15) und die Zubehörteile aus ihren Beuteln.
2. Öffnen Sie den Deckel (9) durch Drehen gegen den Uhrzeigersinn und entfernen Sie ihn vom Gerät (8) wie in
Abbildung 1 gezeigt wird. Lösen Sie den Korb (10) vom Deckel (9) (Abbildung 2).
73
DE