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Sicherheitshinweise
Erste Inbetriebnahme nur nach Einweisung
B e t r i e b
Die Maschine darf nur in Betrieb genommen werden, wenn eine
Einweisung durch Angestellte des Händlers, des Herstellers oder
Werksrepräsentanten erfolgt ist. Wird die Maschine ohne Einweisung
erstmals in Betrieb genommen, können Schäden an der Maschine
sowie Unfälle verursacht werden.
Sicherstellung des technisch einwandfreien Zustands
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem Zustand in Betrieb
genommen werden. Alle wichtigen Teile überprüfen und beschädigte
Teile vor Inbetriebnahme austauschen (lassen). Beschädigte Teile
können
Materialschäden
oder
Verletzungen
von
Personen
verursachen.
Schutzabdeckungen nicht entfernen
Die
Schutzabdeckungen
dürfen
nicht
entfernt
werden.
Alle
Schutzabdeckungen vor Benutzung überprüfen. Ungeschützte
Maschinenteile können schwere oder tödliche Unfälle verursachen.
Die Beförderung von Personen und Objekten auf der Maschine
ist untersagt
Auf der Maschine dürfen keine Personen oder Gegenständen
befördert werden. Es dürfen lediglich Teile mit der Maschine
transportiert werden, die an den dafür vorgesehenen Stellen gelagert
sind. Die Beförderung von Personen oder Gegenständen auf der
Maschine ist gefährlich und strikt untersagt.
Nahbereich kontrollieren
Vor und während des Fahrens und Betriebs der Maschine den
Nahbereich kontrollieren. Unversperrte Sicht des Fahrers auf den
Arbeitsbereich sicherstellen. Nur anfahren, wenn sich keine Personen
oder Gegenstände in unmittelbarer Umgebung befinden, um schwere
bzw. tödliche Verletzungen zu vermeiden.
Alle Bolzen und Muttern festziehen
Bolzen und Muttern regelmäßig nachziehen. Aufgrund des Betriebs
der Maschine können sich die Bolzen und Muttern lösen. Lockere
oder fehlende Bolzen und Muttern können Schäden an der Maschine
oder Unfälle verursachen.
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