Außerbetriebnahme
9.3 Endgültige
Außerbetriebnahme,
Entsorgung
9 — 2
Die endgültige Außerbetriebnahme und Entsorgung erfordert eine
Zerlegung der Maschine in ihre einzelnen Komponenten.
Entsorgen Sie alle Teile der Maschine so, dass Gesundheits- - und
Umweltschäden ausgeschlossen sind.
Umweltschutz
Beauftragen Sie mit der endgültigen Entsorgung der Maschine, eine
dafür qualifizierten Fachfirma.