Sicherheitsvorschriften
2.1 Grundsatz
Weiterverkauf
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Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestim-
mungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewußt unter Beachtung der
Betriebsanleitung benutzen! Insbesondere Störungen, die die Si-
cherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
Achten Sie darauf, dass
- - keine Sicherheitseinrichtungen demontiert, außer Betrieb gesetzt
oder verändert werden,
- - für Instandhaltungsarbeiten demontierte Sicherheitseinrichtungen
unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten wieder montiert werden.
Prüfen Sie vor jeder Inbetriebnahme die Betriebssicherheit. Soweit
Mängel oder Störungen - - auch nur andeutungsweise - - festzustellen
sind, müssen diese sofort beseitigt werden. Wenn notwendig, den
Aufsichtführenden verständigen.
Sind Mängel oder Störungen während des Betriebes - - auch nur an-
deutungsweise - - festzustellen, müssen Sie den Betrieb sofort ein-
stellen. Beseitigen Sie vor einer Wiederinbetriebnahme den Mangel
oder die Störung.
Bei einem Weiterverkauf der Maschine müssen Sie folgendes beach-
ten:
Geben Sie alle Begleitpapiere (Betriebs- und Wartungsanleitungen,
Pläne, Prüfzertifikate usw.), die Sie selbst mit Ihrer Maschine erhalten
haben, an den neuen Betreiber weiter. Notfalls müssen Sie die Pa-
piere unter Angabe der Maschinenummer bei uns nachbestellen.
Die Maschine darf auf keinen Fall ohne die Begleitpapiere weiterver-
kauft werden.
Wenn Sie den Weiterverkauf/Erwerb melden, sichert Ihnen dies
auch
eventuelle
Änderungen/Neuerungen und eine Betreuung durch unser Werk.
Informationen
über
sicherheitsrelevante