2.13 Schallemission
Betreiber
Sicherheitsvorschriften
An der Maschine besteht während den Betriebsarten:
- - Inbetriebnahme
- - Betrieb
- - Reinigung, Störungssuche, Wartung
- - Außerbetriebnahme
Schallemission.
Entnehmen Sie den Wert des Schalldruckpegels im Nahbereich der
Maschine den Technischen Daten.
Ab 85 dB (A) wird empfohlen Gehörschutz zu tragen, der Arbeitge-
ber soll ab diesem Wert dem Arbeitnehmer Gehörschutz anbieten,
aber es besteht keine Pflicht.
Ab 90 dB (A) besteht Pflicht einen Gehörschutz zu tragen.
Vorgeschriebenen persönlichen Gehörschutz tragen!
Weisen Sie Ihr Personal an, stets den persönlichen Gehörschutz zu
tragen. Sie sind als Betreiber selbst dafür verantwortlich, dass Ihr
Personal diese Vorschrift auch einhält.
Alle Schallschutzeinrichtungen müssen vorhanden und in einwand-
freiem Zustand sein. Während des Betriebes müssen diese in
Schutzstellung sein. Erhöhter Geräuschpegel kann bleibende Gehör-
schäden verursachen.
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