2.2 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Sicherheitsvorschriften
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannt
sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei ihrer
Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Drit-
ter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte
entstehen.
Die Maschine darf nur bestimmungsgemäß im Sinne der Betriebsan-
leitung und der beiliegenden Dokumente verwendet werden. Alle
Hinweise und Sicherheitsvorschriften der Betriebsanleitung müssen
zwingend befolgt werden.
Die Maschine dient ausschließlich zum Fördern für folgende Medien:
-- Mineralische Feinputze bis 2 mm Körnung
-- Mineralische Feinputze bis 5 mm Körnung
-- Kunstharzsilikatputze bis 3 mm Körnung
-- Kunstharzsilikatputze bis 6 mm Körnung
-- Flüssige Raufaser,
-- Spritzputzspachtel,
-- Akustik- und Dekorputze,
-- Anker-, Fugendicht-, Fugensanierung- und Vergußmörtel
-- Tiefgrund und Aufbrennsperre,
-- Betonkontakat und Quarzhaftbrücke,
-- Gefüllte Farben.
Sämtliche Schutzverkleidungselemente der Maschine müssen wäh-
rend des Betriebes angebracht bzw. angeschlossen sein.
Die Maschine darf nur mit den installierten Sicherheitseinrichtungen
betrieben werden
Die vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten müssen regelmäßig
durchgeführt werden.
Arbeiten an der elektrischen Anlage der Maschine dürfen nur von
ausgebildetem und geschultem elektrotechnischem Fachpersonal
vorgenommen werden.
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