Sicherheitsvorschriften
Es dürfen keine Veränderungen, An- - und Umbauten an der Ma-
schine ohne Genehmigung des Herstellers vorgenommen werden.
Die Maschine muss mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte
Person auf Arbeitssicherheit überprüft werden. Die Prüfung muss der
Betreiber veranlassen.
2 — 4