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Anforderungen An Den Pelletlagerraum Gemäß Der Muster-Feuerungsverordnung (M-Feuvo, Stand Juni 2005); Allgemeine Anforderungen An Den Pelletlagerraum Und Benötigte Systemkomponenten - Viessmann VITOLIGNO 300 series Planungsanleitung

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
3
3
12 kW x 0,9 (m
/kW) = 10,8 m
Nutzbarer Rauminhalt (Lagerraumvolumen abzüglich Leerraum durch
Schrägböden) = 10,8 m
3
x 2/3 = 7,2 m
Pelletmenge = 7,2 m
3
x 650 kg/m
3
= 4680 kg/m
≈ 4,7 t
G
A Befüllstutzen
B Rückluftstutzen
C Luftraum
D Schrägboden
Anforderungen an den Pelletlagerraum gemäß der Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVo, Stand Juni
2005)
Pelletlagermenge
Pelletlagermenge > 6,5 t
< 6,5 t
Keine Anforderungen an
Anforderungen an den Pelletlagerraum
– Wände
– Wände F90
– Decken
– Decken F90
– Türen
– Türen und Einstiegsöffnungen mit selbstschließen-
– Nutzung
den und feuerhemmenden (T30) Abschlüssen
– Keine andere Nutzung des Lagerraums
– Keine Leitungen durch Decken und Wände
Die Übernahme der M-FeuVo unterliegt dem Länderrecht. Anforde-
rungen an den Pelletlagerraum legt die jeweilige Landesfeuerungs-
verordnung fest und sind entsprechend einzuhalten.
Allgemeine Anforderungen an den Pelletlagerraum und benötigte Systemkomponenten
■ Der Pelletlagerraum muss trocken sein, weil bei Feuchtigkeitszu-
führung die Pellets stark aufquellen. Dies führt zu erheblichen Prob-
lemen bei der Pelletzuführung zum Heizkessel.
■ Der Pelletlagerraum muss staubdicht und massiv ausgeführt sein,
da es beim Befüllen zu Staubentwicklung im Lagerraum kommt und
durch die Pellets ein großer Druck gegen die Wände entsteht.
VITOLIGNO 300
3
3
A
B
≥ 500 mm
40°
F
Lagerraumgröße = 10,8 m
3
/ 2,3 m (Raumhöhe)
= 4,7 m
2
Grundfläche
Eine Raumgröße von 2 m x 3 m ist ausreichend, um die Jahres-
brennstoffmenge zu lagern.
Gelagerte Energiemenge = 4680 kg x 5 kWh/kg = 23 400 kWh
C
D
E
E Leerraum
F Viessmann Entnahmesystem
G Nutzbares Volumen = ⅔ des Raumes
Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels < 50 kW
für feste Brennstoffe (Feuerstättenaufstellraum)
– Keine Anforderungen an den Raum
– Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte durch min.
Öffnung von 150 cm
2
– Abstand der Feuerstätte zum Brennstofflager min. 1 m oder
geringer bei belüftetem Strahlungsschutz
– Pelletmengen bis 6,5 t dürfen im Heizraum gelagert werden
Bezüglich der in Ihrem Bundesland gültigen Fassung und den sich
daraus ergebenden Anforderungen informiert Sie der jeweilige Lan-
desinnungsverband der Schornsteinfeger oder der zuständige
Bezirksschornsteinfeger.
■ Der Pelletlagerraum oder Aufstellraum für Fertiglager muss belüftet
werden. Lüftungsöffnungen dürfen nicht unmittelbar unter Fenstern
oder Zuluftöffnungen vorgesehen werden. Anforderungen an die
Belüftung von Pelletlagern gemäß VDI-Richtlinie 3464 beachten.
Die Lüftungsöffnungen sollten beim Befüllen geschlossen werden,
damit das Absauggebläse einen leichten Unterdruck im Lager
erzeugen kann.
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VIESMANN
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Diese Anleitung auch für:

Vitoligno 300-pVitoligno 300-c

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