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Anforderungen An Den Pelletlagerraum Gemäß Der Muster-Feuerungsverordnung (M-Feuvo, Stand Juni 2005); Allgemeine Anforderungen An Den Pelletlagerraum Und Benötigte Systemkomponenten - Viessmann VITOLIGNO 300-P Planungsanleitung

Für holzpellets
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Planungshinweise
Anforderungen an den Pelletlagerraum gemäß der Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVo, Stand Juni
2005)
Pelletlagermenge
< 6,5 t
Keine Anforderungen an
– Wände
– Decken
– Türen
– Nutzung
Die Übernahme der M-FeuVo unterliegt dem Länderrecht. Anforde-
rungen an den Pelletlagerraum legt die jeweilige Landesfeuerungs-
verordnung fest und sind entsprechend einzuhalten.
Allgemeine Anforderungen an den Pelletlagerraum und benötigte Systemkomponenten
■ Der Pelletlagerraum muss trocken sein, weil bei Feuchtigkeitszu-
führung die Pellets stark aufquellen. Dies führt zu erheblichen Prob-
lemen bei der Pelletzuführung zum Heizkessel.
■ Der Pelletlagerraum muss dicht und massiv ausgeführt sein, da es
beim Befüllen zu Staubentwicklung im Lagerraum kommt und durch
die Pellets ein großer Druck gegen die Wände entsteht.
■ Die folgenden Wandstärken haben sich auf Grund der statischen
Anforderungen bewährt:
Z.B. Mauerziegel 17 cm beidseitig verputzt; Hohlblockstein 12 cm
beidseitig verputzt; Beton 10 cm, Gipsstein 12 cm.
Ab einer Pelletlagermenge über 6,5 Tonnen müssen Umfassungs-
wände und Geschossdecke der Brandwiderstandsklasse F90 ent-
sprechen.
■ Türen bzw. Einstiegsöffnungen in den Pelletlagerraum müssen nach
außen aufgehen und staubdicht ausgeführt sein (mit umlaufender
Dichtung). Bei Pelletlagermengen über 6,5 t müssen Türen selbst-
schließend und feuerhemmend T30 ausgeführt sein.
■ An der Innenseite der Türöffnung müssen Schutzbretter angebracht
werden, damit die Pellets nicht gegen die Tür drücken (siehe
Seite 84).
■ Im Pelletlagerraum sollten keine Elektroinstallationen vorhanden
sein. Notwendige Elektroinstallationen müssen explosionsgeschützt
– entsprechend den geltenden Vorschriften – ausgeführt werden.
■ a In Österreich sind Umfassungswände und Geschossdecken
des Lagerraums entsprechend der Brandwiderstandsklasse F90
und Türen bzw. Einstiegsöffnungen entsprechend T30 auszuführen.
Die Brandschutzbedingungen gemäß TRVB H118 und die jeweili-
gen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
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VIESMANN
82
(Fortsetzung)
Pelletlagermenge > 6,5 t
Anforderungen an den Pelletlagerraum
– Wände F90
– Decken F90
– Türen und Einstiegsöffnungen mit selbstschließen-
den und feuerhemmenden (T30) Abschlüssen
– Keine andere Nutzung des Lagerraums
– Keine Leitungen durch Decken und Wände
Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels < 50 kW
für feste Brennstoffe (Feuerstättenaufstellraum)
– Keine Anforderungen an den Raum
– Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte durch min.
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Öffnung von 150 cm
– Abstand der Feuerstätte zum Brennstofflager min. 1 m oder
geringer bei belüftetem Strahlungsschutz
– Pelletmengen bis 6,5 t dürfen im Heizraum gelagert werden
Bezüglich der in Ihrem Bundesland gültigen Fassung und den sich
daraus ergebenden Anforderungen informiert Sie der jeweilige Lan-
desinnungsverband der Schornsteinfeger oder der zuständige
Bezirksschornsteinfeger.
■ Wasserführende Leitungen im Lagerraum sollten wegen Kondens-
wasserbildung und der Gefahr von Rohrbruch vermieden werden.
■ Es muss immer je ein Befüllstutzen H sowie ein Rückluftstut-
zen G mit Kupplung vom System Storz Typ A Ø 100 mm (Feuer-
wehrschlauchstutzen) mit Verlängerungsrohren in den Pelletlager-
raum verwendet werden. Die Rohre müssen aus Metall sein und mit
dem Mauerwerk verbunden und geerdet werden.
■ Gegenüber dem Befüllstutzen muss zum Schutz der Pellets und des
Mauerwerks eine Prallplatte C angebracht werden.
■ Der Pelletlagerraum muss frei von Fremdkörpern (kleine Steine,
Holzteilchen usw.) sein.
■ Max. Saughöhe:
Max. Saugleitungslänge (bei max. Förderleistung: 15 m
■ Die Zufuhrschläuche und Rückluftschläuche des Saugsystems müs-
sen geerdet werden, dürfen nicht im Freien verlegt werden und sind
vor Temperaturen über 60 ºC zu schützen.
■ Die Mauerdurchführung für die Raumaustragung ist von der Lager-
raumseite her feuerfest zu verschließen (z.B. verputzen).
■ Der Pelletlagerraum muss für Kinder unzugänglich ausgeführt sein.
Vor dem Befüllen des Lagerraums sollte der Pelletkessel ca. eine
Stunde vorher abgestellt werden. Vor Betreten des Lagerraums
sollte der Raum ausreichend belüftet werden.
5 m
VITOLIGNO 300-P

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