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Anforderungen An Den Aufstellraum; Hinweise Zur Aufstellung Für Feuerstätten Bis 50 Kw; Richtwerte Für Die Wasserbeschaffenheit; Heizungsanlagen Mit Bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen Bis 100 °C (Vdi 2035) - Viessmann VITOLIGNO 100-S Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise

Anforderungen an den Aufstellraum

■ Keine Luftverunreinigungen durch Halogenkohlenwasserstoffe
(z.B. enthalten in Sprays, Farben, Lösungs- und Reinigungsmitteln)
■ Kein starker Staubanfall
■ Keine hohe Luftfeuchtigkeit
■ Frostsicher und gut belüftet
Der Heizkessel darf in Räumen, in denen mit Luftverunreinigungen
durch Halogenkohlenwasserstoffe zu rechnen ist, (z.B. Friseurbe-
triebe, Druckereien, chemischen Reinigungen, Labors) nur aufgestellt
werden, wenn ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, die für die
Heranführung unbelasteter Verbrennungsluft sorgen.
Hinweise zur Aufstellung für Feuerstätten bis 50 kW
Grundsätzlich ist die Aufstellung von Feuerstätten mit einer Leistung
bis 50 kW in Treppenräumen, Aufenthaltsräumen, Fluren und Gara-
gen nicht zu empfehlen. Weiterhin sollte eine Aufstellung in Räumen
mit Lüftungsanlagen, Ventilatoren, Dunstabzugshauben, Abluftanla-
gen (z. B. Abluft Wäschetrockner) vermieden werden.
Zu brennbaren Baustoffen ist ein Abstand von min. 0,4 m einzuhalten,
so dass Oberflächentemperaturen von mehr als 85 °C nicht erreicht
werden.
6.2 Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit
Die Lebensdauer eines jeden Wärmeerzeugers sowie der gesamten
Heizungsanlage wird von den Wasserverhältnissen beeinflusst.
Die Kosten für eine Wasseraufbereitung sind in jedem Fall niedriger
als die Beseitigung von Schäden an der Heizungsanlage.
Die Einhaltung der nachfolgend genannten Anforderungen ist Voraus-
setzung unserer Gewährleistungsverpflichtungen. Die Gewähr-
leistung erstreckt sich nicht auf Korrosions- und Kesselsteinschäden.
Heizungsanlagen mit bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100 °C (VDI 2035)
Für Heizungsanlagen verwendetes Wasser muß den chemischen
Werten der Trinkwasserverordnung entsprechen. Soll Brunnenwasser
oder ähnliches verwendet werden, ist vor Befüllen der Anlage die Eig-
nung zu prüfen.
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbonat)
übermäßig an den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanlagen mit
Betriebstemperaturen bis 100 °C gilt die Richtlinie VDI 2035 Blatt 1
„Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Stein-
bildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanla-
6
gen" mit nachfolgenden Richtwerten. Weitere Informationen können
Sie den Erläuterungen der Richtlinie VDI 2035 entnehmen.
Gesamtheizleistung in
kW
Summe Erdalkalien in
mol/m
3
Gesamthärte in °dH
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausgegan-
gen:
■ Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers während
der Lebensdauer der Anlage überschreitet nicht das Dreifache des
Wasserinhalts der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
VIESMANN
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(Fortsetzung)
> 50 bis ≤ 200
> 200 bis ≤ 600
≤ 2,0
≤ 1,5 < 0,02
≤ 11,2
≤ 8,4 < 0,11
In Zweifelsfällen bitten wir, mit uns Rücksprache zu halten.
Werden diese Hinweise nicht beachtet, entfällt für auftretende Kes-
selschäden, die auf einer dieser Ursachen beruhen, die Gewähr-
leistung.
Zum Brennstofflager muss ein Abstand von min. 1 m eingehalten oder
ein Strahlungsblech vorgesehen werden.
Die Feuerstätten sollten nicht auf brennbaren Fußböden betrieben
werden.
Eine Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte von außen (Öff-
2
nung min. 150 cm
oder 2x75 cm
Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen an die Wasserbe-
schaffenheit zusammengefasst.
Für die Befüllung kann bei Viessmann eine chemische Wasseraufbe-
reitung bestellt werden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll- und
Ergänzungswasser zu enthärten:
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt über
dem Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heizleis-
tung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
> 600
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Zur Erfassung der Füll- und Ergänzungswassermenge ist ein Was-
serzähler einzubauen. Die eingefüllten Wassermengen und die
Wasserhärte sind in die Serviceanleitungen der Heizkessel einzu-
tragen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als
20 Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leis-
tung des kleinsten Heizkessels einzusetzen.) sind die Anforderun-
gen der nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung (gemäß
Tabelle) anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitungen (> 50
Liter/kW) ist auf Summe der Erdalkalien ≤ 0,02 mol/m
Betriebshinweise:
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend mit
der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heizwasser-
durchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentration der Kalk-
ablagerungen auf den Heizflächen des Wärmeerzeugers vermie-
den.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in Betrieb
genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht auf die
Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
2
) ist vorzusehen.
3
zu enthärten.
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