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Hinweise Zur Aufstellung Für Feuerstätten Bis 50 Kw; Richtwerte Für Die Wasserbeschaffenheit; Heizungsanlagen Mit Bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen Bis 100 °C (Vdi 2035) - Viessmann VITOLIGNO 300 series Planungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Hinweise zur Aufstellung für Feuerstätten bis 50 kW
Grundsätzlich dürfen Feuerstätten mit einer Leistung bis 50 kW nicht
in Treppenräumen, Aufenthaltsräumen, Fluren und Garagen aufge-
stellt werden. Weiterhin sollte eine Aufstellung in Räumen mit Lüf-
tungsanlagen, Ventilatoren, Dunstabzugshauben, Abluftanlagen
(z. B. Abluft Wäschetrockner) vermieden werden. Es muss sicherge-
stellt sein, dass ein gleichzeitiger Betrieb durch Sicherheitseinrichtun-
gen vermieden wird und die Abgasführung durch geeignete Sicher-
heitseinrichtungen überwacht wird.
Zu brennbaren Baustoffen und Einbaumöbeln ist ein Abstand von
min. 0,4 m einzuhalten, so dass Oberflächentemperaturen von mehr
als 85 °C nicht erreicht werden.
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9.2 Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit
Die Lebensdauer eines jeden Wärmeerzeugers sowie der gesamten
Heizungsanlage wird von den Wasserverhältnissen beeinflusst.
Die Kosten für eine Wasseraufbereitung sind in jedem Fall niedriger
als die Beseitigung von Schäden an der Heizungsanlage.
Die Einhaltung der nachfolgend genannten Anforderungen ist Voraus-
setzung unserer Gewährleistungsverpflichtungen. Die Gewähr-
leistung erstreckt sich nicht auf Korrosions- und Kesselsteinschäden.
Heizungsanlagen mit bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100 °C (VDI 2035)
Für Heizungsanlagen verwendetes Wasser muß den chemischen
Werten der Trinkwasserverordnung entsprechen. Soll Brunnenwasser
oder ähnliches verwendet werden, ist vor Befüllen der Anlage die Eig-
nung zu prüfen.
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbonat)
übermäßig an den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanlagen mit
Betriebstemperaturen bis 100 °C gilt die Richtlinie VDI 2035 Blatt 1
„Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Stein-
bildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanla-
gen" mit nachfolgenden Richtwerten. Weitere Informationen können
Sie den Erläuterungen der Richtlinie VDI 2035 entnehmen.
Gesamtheizleistung in
kW
Summe Erdalkalien in
mol/m
3
Gesamthärte in °dH
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausgegan-
gen:
■ Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers während
der Lebensdauer der Anlage überschreitet nicht das Dreifache des
Wasserinhalts der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll- und
Ergänzungswasser zu enthärten:
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt über
dem Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heizleis-
tung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
VIESMANN
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(Fortsetzung)
> 50 bis ≤ 200
> 200 bis ≤ 600
≤ 2,0
≤ 1,5 < 0,02
≤ 11,2
≤ 8,4 < 0,11
Zum Pelletlagerraum muss ein Abstand von min. 1 m eingehalten oder
ein Strahlungsblech vorgesehen werden.
Die Feuerstätte darf nicht auf brennbaren Fußböden betrieben wer-
den. Nicht brennbare Bodenbeläge müssen sich nach vorn min.
50 cm und seitlich min. 30 cm über die Öffnung der Feuerstätte hinaus
erstrecken.
Eine Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte von außen (Öff-
nung min. 150 cm
2
oder 2 x 75 cm
Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen an die Wasserbe-
schaffenheit zusammengefasst.
Für die Befüllung kann bei Viessmann eine chemische Wasseraufbe-
reitung bestellt werden.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Zur Erfassung der Füll- und Ergänzungswassermenge ist ein Was-
serzähler einzubauen. Die eingefüllten Wassermengen und die
Wasserhärte sind in die Serviceanleitungen der Heizkessel einzu-
tragen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als
20 Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leis-
tung des kleinsten Heizkessels einzusetzen.) sind die Anforderun-
gen der nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung (gemäß
Tabelle) anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitungen (> 50
> 600
Liter/kW) ist auf Summe der Erdalkalien ≤ 0,02 mol/m
Betriebshinweise:
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend mit
der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heizwasser-
durchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentration der Kalk-
ablagerungen auf den Heizflächen des Wärmeerzeugers vermie-
den.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in Betrieb
genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht auf die
Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die Erst-
befüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit aufbereitetem
Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefüllung z.B. nach
Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für alle Ergänzungs-
wassermengen.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abscheide-
vorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder Neuin-
stallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der Wasserauf-
bereitung (z.B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu reinigen und zu
betätigen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die Bildung von Kalkablagerun-
gen auf den Heizflächen minimiert.
2
) ist vorzusehen.
3
zu enthärten.
VITOLIGNO 300

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Diese Anleitung auch für:

Vitoligno 300-pVitoligno 300-c

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