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Viessmann VITOLIGNO 300 series Planungsanleitung Seite 106

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Planungshinweise
■ Die folgenden Wandstärken haben sich auf Grund der statischen
Anforderungen bewährt:
z. B. Mauerziegel 17 cm beidseitig verputzt; Hohlblockstein 12 cm
beidseitig verputzt; Beton 10 cm, Gipsstein 12 cm.
Ab einer Pelletlagermenge über 6,5 Tonnen müssen Umfassungs-
wände und Geschossdecke der Brandwiderstandsklasse F90 ent-
sprechen.
■ Türen bzw. Einstiegsöffnungen in den Pelletlagerraum müssen nach
außen aufgehen und staubdicht ausgeführt sein (mit umlaufender
Dichtung). Bei Pelletlagermengen über 6,5 t müssen Türen selbst-
schließend und feuerhemmend T30 ausgeführt sein.
■ An der Innenseite der Türöffnung müssen Schutzbretter angebracht
9
werden, damit die Pellets nicht gegen die Tür drücken (siehe
Seite 107).
■ Im Pelletlagerraum sollten keine Elektroinstallationen vorhanden
sein. Notwendige Elektroinstallationen müssen explosionsgeschützt
– entsprechend den geltenden Vorschriften – ausgeführt werden.
■ a In Österreich sind Umfassungswände und Geschossdecken
des Lagerraums entsprechend der Brandwiderstandsklasse F90
und Türen bzw. Einstiegsöffnungen entsprechend T30 auszuführen.
Die Brandschutzbedingungen gemäß TRVB H118 und die jeweili-
gen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Raumaustragung mit Schneckenfördersystem
L
K
H
L
G
A Schutzbretter am Eingang zum Lagerraum
B Entnahmebereich Schneckenfördersystem
C Prallplatte
D Austragung zu flexibler Schnecke (nur bei Vitoligno 300-P) oder
zu Saugsystem
E min./max. Länge des Entnahmebereichs
F max. Lagerraumlänge
G Rückluftstutzen
Das Schneckenfördersystem kann bis zu einer max. Länge von
4,1 m ausgeführt werden. Die nutzbare Lagerraumtiefe kann mit einem
dritten Schrägboden zwischen Schneckenendmodul und Lagerraum-
wand auf max. 4,6 m verlängern werden.
VIESMANN
106
(Fortsetzung)
A
B
≥ 200
E 1780 - 4060
≤ 4600
F
■ Wasserführende Leitungen im Lagerraum sollten wegen Kondens-
wasserbildung und der Gefahr von Rohrbruch vermieden werden.
■ Es muss immer je ein Befüllstutzen H sowie ein Rückluftstut-
zen G mit Kupplung vom System Storz Typ A Ø 100 mm (Feuer-
wehrschlauchstutzen) mit Verlängerungsrohren in den Pelletlager-
raum verwendet werden. Die Rohre müssen aus Metall sein und mit
dem Mauerwerk verbunden und geerdet werden.
■ Gegenüber dem Befüllstutzen muss zum Schutz der Pellets und des
Mauerwerks eine Prallplatte C angebracht werden.
■ Der Pelletlagerraum muss frei von Fremdkörpern (kleine Steine,
Holzteilchen usw.) sein.
■ Max. Saughöhe:
Max. Saugleitungslänge (bei max. Förderleistung: 15 m
■ Die Zufuhrschläuche und Rückluftschläuche des Saugsystems müs-
sen geerdet werden, dürfen nicht im Freien verlegt werden und sind
vor Temperaturen über 60 ºC zu schützen.
■ Die Mauerdurchführung für die Raumaustragung ist von der Lager-
raumseite her feuerfest zu verschließen (z. B. verputzen).
■ Der Pelletlagerraum muss für Kinder unzugänglich ausgeführt sein.
Vor dem Befüllen des Lagerraums sollte der Pelletkessel ca. eine
Stunde vorher abgestellt werden. Vor Betreten des Lagerraums
sollte der Raum ausreichend belüftet werden.
C
D
L
H Befüllstutzen
K Schräge Platte zum Längenausgleich Lagerraumlänge/Entnah-
mebereichslänge
L Schrägboden
M Entnahmeschnecke
N Konsole (bei Pelletförderung zum Vitoligno 300-P mit flexibler
Schnecke, siehe Seite 114)
5 m
L
M
N
241
VITOLIGNO 300

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Diese Anleitung auch für:

Vitoligno 300-pVitoligno 300-c

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