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Anlieferung; Aufstellung Und Einbringung; Anforderungen An Den Heizraum; Anforderung An Den Heizraumboden - Viessmann VITOLIGNO 300-S Planungsanleitung

Holzvergaserkessel 33 bis 75 kw
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)

7.2 Anlieferung

Viessmann liefert bis zur Baustelle. Das Abladen der Anlage erfolgt
bauseits.

7.3 Aufstellung und Einbringung

Anforderungen an den Heizraum

Für die Anlage ist grundsätzlich ein separater, trockener Heizraum
vorzusehen. Im Heizraum dürfen keine brennbaren Materialien gela-
gert werden.
Die laut Maßblatt zur Reinigung und Wartung erforderlichen Min-
destabstände von Wänden und Decke sind einzuhalten. Für eine
ausreichende Frischluftzufuhr direkt vom Freien in den Heizraum ist
zu sorgen. Bei engen und/oder innenliegenden Heizräumen ist eine
Zwangsbelüftung erforderlich. Die Temperatur im Heizraum bei
Betrieb der Anlage darf +40 °C nicht überschreiten (Messpunkt: Kes-
sel-Umgebung ca. 1 m vom Kessel entfernt). Die Temperatur im
Heizraum bei Betrieb der Anlage darf +10 °C nicht unterschreiten
(Messpunkt: Innenseite Außenwand).
■ Keine Luftverunreinigungen durch Halogenkohlenwasserstoffe
(z. B. enthalten in Sprays, Farben, Lösungs- und Reinigungsmit-
teln)
Für Räume, in denen mit Luftverunreinigungen durch Halogen-
kohlenwasserstoffe zu rechnen ist:
Dürfen Heizkessel und Abgas/Wasser-Wärmetauscher nur aufge-
stellt werden, falls ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, die
für die Heranführung unbelasteter Verbrennungsluft sorgen.
■ Kein starker Staubanfall

Anforderung an den Heizraumboden

Der Festbrennstoffkessel darf nur auf einem feuer- und temperatur-
beständigen Fußboden aufgestellt werden. Im Fußboden unterhalb
des Heizkessels dürfen keine temperaturempfindlichen Rohre oder
Leitungen verlegt werden.

Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVo)

Die länderspezifischen Bau- und Feuerungsverordnungen müssen
berücksichtigt werden. Der Aufstellraum muss den Vorgaben der
„Muster Feuerungsverordnung" entsprechen.
Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Nenn-Wärmeleistung
von insgesamt mehr als 50 kW, die gleichzeitig betrieben werden
sollen, dürfen nur in besonderen Räumen (Heizräumen) aufgestellt
werden.
Empfehlung
Zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister konsultieren.
Hinweise zur Aufstellung für Feuerstätten bis 50 kW
Grundsätzlich dürfen Feuerstätten mit einer Leistung bis 50 kW nicht
in Treppenräumen, Aufenthaltsräumen, Fluren und Garagen aufge-
stellt werden. Weiterhin sollte eine Aufstellung in Räumen mit Lüf-
tungsanlagen, Ventilatoren, Dunstabzugshauben, Abluftanlagen
(z. B. Abluft Wäschetrockner) vermieden werden. Es muss sicherge-
stellt sein, dass ein gleichzeitiger Betrieb durch Sicherheitseinrich-
tungen vermieden wird und die Abgasführung durch geeignete
Sicherheitseinrichtungen überwacht wird.
Zu brennbaren Baustoffen und Einbaumöbeln ist ein Abstand von
min. 0,4 m einzuhalten, sodass Oberflächentemperaturen von mehr
als 85 °C nicht erreicht werden.
VITOLIGNO 300-S
Das Personal, welches den Transport durchführt, muss die dabei
entstehenden Unfallgefahren kennen und durch geeignete Maßnah-
men verhindern.
■ Keine hohe Luftfeuchtigkeit
■ Frostsicher und gut belüftet
Hinweis
Falls diese Hinweise nicht beachtet werden, entfällt für auftretende
Schäden, die auf einer dieser Ursachen beruhen, die Gewähr-
leistung.
In Zweifelsfällen ist Rücksprache mit Viessmann zu halten.
Die Tragfähigkeit des Heizraumbodens ist auf das Anlagengewicht
zuzüglich der Wasserfüllung und des Brennstoffs auszulegen.
Bodenbelastbarkeit im Bereich der Kesselauflagefläche 1800 kg/m².
Notschalter
Brenner, Brennstoff-Fördereinrichtungen und Regelungen der Feuer-
stätten für feste Brennstoffe mit einer Nenn-Wärmeleistung ab
50 kW müssen durch einen außerhalb des Aufstellraums angeord-
neten Schalter (Notschalter) jederzeit ausgeschaltet werden können.
Neben dem Notschalter muss ein Schild mit der Aufschrift „NOT-
SCHALTER-FEUERUNG" vorhanden sein.
Zum Pelletlagerraum muss ein Abstand von min. 1 m eingehalten
oder ein Strahlungsblech vorgesehen werden.
Die Feuerstätte darf nicht auf brennbaren Fußböden betrieben wer-
den. Nicht brennbare Bodenbeläge müssen sich nach vorn min.
50 cm und seitlich min. 30 cm über die Öffnung der Feuerstätte
hinaus erstrecken.
Eine Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte von außen (Öff-
nung min. 150 cm
2
oder 2 x 75 cm
2
) ist vorzusehen.
Viesmann
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