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Vermeidung Von Schäden Durch Wasserseitige Korrosion - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CU3A Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Heizungsanlagen mit bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100 °C (VDI 2035)
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbo-
nat) übermäßig an den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanlagen
mit Betriebstemperaturen bis 100 °C gilt die VDI-Richtlinie 2035 Blatt
1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungsanlagen -
Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Hei-
zungsanlagen" mit folgenden Richtwerten (Siehe auch die ent-
sprechenden Erläuterungen im Originaltext der Richtlinie):
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wär-
Spezifisches Anlagenvolumen
meleistung
kW
< 20 l/kW
≤ 50
≤ 3,0 mol/m
3
(16,8 °dH)
> 50 bis ≤ 200
3
≤ 2,0 mol/m
(11,2 °dH)
> 200 bis
3
≤ 1,5 mol/m
≤ 600
(8,4 °dH)
> 600
< 0,02 mol/m
3
(0,11 °dH)
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausge-
gangen:
■ Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers während
der Lebensdauer der Anlage überschreitet nicht das Dreifache des
Wasserinhaltes der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll- und
Ergänzungswasser zu enthärten:
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt
über dem Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergänzungs-
wassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die eingefüllten
Wassermengen und die Wasserhärte sind in die Serviceanleitun-
gen der Heizkessel einzutragen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als 20
Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leis-
tung des kleinsten Heizkessels einzusetzen) sind die Anforderun-
gen der nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung gemäß
Tabelle anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitungen (> 50
Liter/kW) ist auf Summe der Erdalkalien ≤ 0,02 mol/m
ten.
Vermeidung von Schäden durch wasserseitige Korrosion
Die heizwasserseitige Korrosionsbeständigkeit der in Heizungsanla-
gen und Wärmeerzeugern eingesetzten Eisenwerkstoffe beruht auf
der Abwesenheit von Sauerstoff im Heizungswasser. Der mit der
Erstbefüllung und bei Nachfüllungen mit dem Wasser in die Hei-
zungsanlage gelangende Sauerstoff reagiert, ohne Schäden zu ver-
ursachen, mit den Werkstoffen der Anlage.
VITOCROSSAL 300
≥ 20 l/kW bis
≥ 50 l/kW
< 50 l/kW
≤ 2,0 mol/m
3
< 0,02 mol/m
3
(11,2 °dH)
(0,11 °dH)
3
3
≤ 1,5 mol/m
< 0,02 mol/m
(8,4 °dH)
(0,11 °dH)
3
3
≤ 0,02 mol/m
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
(0,11 °dH)
< 0,02 mol/m
3
< 0,02 mol/m
3
(0,11 °dH)
(0,11 °dH)
3
zu enthär-
Bei Anlagen mit Umlauf-Wasserheizern mit einer Gesamtheizleis-
tung von < 50 kW und einer Summe Erdalkalien des Füll- und
Ergänzungswassers > 3,0 mol/m
henden Maßnahmen erforderlich:
■ Vorzugsweise Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers.
■ Installation eines Filters oder einer Abscheidevorrichtung im Hei-
zungsvorlauf.
Betriebshinweise:
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend mit
der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heizwasser-
durchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentration der
Kalkablagerungen auf den Heizflächen des Wärmeerzeugers ver-
mieden.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in
Betrieb genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht
auf die Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die Erst-
befüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit aufbereite-
tem Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefüllung z.B.
nach Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für alle Ergän-
zungswassermengen.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abscheide-
vorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder Neuin-
stallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der Wasserauf-
bereitung (z.B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu reinigen und zu
betätigen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die Bildung von Kalkablagerun-
gen auf den Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-Richtlinie 2035 schädliche Kalk-
ablagerungen entstanden, ist eine Einschränkung der Lebensdauer
der eingebauten Heizgeräte in den meisten Fällen bereits eingetre-
ten. Die Entfernung der Kalkablagerungen kann eine Option zur
Wiederherstellung der Betriebstauglichkeit sein. Diese Maßnahme
ist durch eine Fachfirma auszuführen. Die Heizungsanlage ist vor
Neuinbetriebnahme auf Schäden zu untersuchen. Um eine erneute
übermäßige Bildung von Steinbelag zu vermeiden, müssen die feh-
lerhaften Betriebparameter unbedingt korrigiert werden.
Die charakteristische Schwarzfärbung des Wassers nach einiger
Betriebszeit zeigt an, dass hier kein freier Sauerstoff mehr vorhan-
den ist. Die technischen Regeln, insbesondere die VDI-Richtlinie
2035-2 empfehlen daher, Heizungsanlagen so auszulegen und zu
betreiben, dass der ständige Zutritt von Sauerstoff in das Heizungs-
wasser nicht möglich ist.
Der Zutritt von Sauerstoff während des Betriebes kann üblicherweise
nur erfolgen:
3
ist zusätzlich eine der nachste-
VIESMANN
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