Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Anhang; Kommunikationsmodul Lon; Vorschriften Und Richtlinien; Herstellererklärungen - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CU3A Planungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für VITOCROSSAL 300 Typ CU3A:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Regelungen
(Fortsetzung)

Kommunikationsmodul LON

Best.-Nr. 7179113
Elektronikleiterplatte zum Datenaustausch mit:
■ Vitotronic 200-H
■ Vitocom 100, Typ LAN1

Anhang

7.1 Vorschriften und Richtlinien

Wir, die Viessmann Werke GmbH & Co. KG zeigen an, dass die
Gas-Brennwertkessel Vitocrossal 300 nach den derzeitig geltenden
Richtlinien/Verordnungen, Normen und techn. Regeln geprüft und
zugelassen sind.
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage sind die bauaufsichtli-
chen Regeln der Technik und die gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten.
Die Montage, der gas- und abgasseitige Anschluss, die Inbetrieb-
nahme, der Elektroanschluss und die allgemeine Wartung/Instand-
haltung dürfen nur von einem konzessionierten Fachbetrieb ausge-
führt werden.
Die Installation eines Brennwertkessels muss bei dem zuständigen
Gasversorgungsunternehmen angezeigt und genehmigt werden.
Regional bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und den
Kondenswasseranschluss an das öffentliche Abwassernetz erforder-
lich.
7.2 Herstellererklärungen
Herstellererklärungen für die Beantragung von BAFA-/ KfW-Förder-
mitteln und EnEV-Produktkennwerte sind unter
www.viessmann.com abrufbar.
VITOCROSSAL 300
Und zur Anbindung an übergeordnete Gebäudeleitsysteme.
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschornsteinfeger-
meister und die zuständige Abwasserbehörde zu informieren.
Die Wartung und ggf. Reinigung empfehlen wir einmal jährlich
durchzuführen. Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre einwandfreie
Funktion zu prüfen. Aufgetretene Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell ausgeführten, geprüften
und bauaufsichtlich zugelassenen Abgasleitungen betrieben werden.
Eine Umrüstung für andere als auf dem Typenschild angegebene
Bestimmungsländer darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb
erfolgen, der gleichzeitig die Zulassung nach dem jeweiligen Lan-
desrecht veranlasst.
7
VIESMANN
93

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis