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Kondenswasserableitung Und Neutralisation - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CU3A Planungsanleitung

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Planungshinweise
■ über durchströmte offene Ausdehnungsgefäße
■ durch Unterdruck in der Anlage
■ über gasdurchlässige Bauteile.
Geschlossene Anlagen – z. B. mit Membran- Ausdehnungsgefäßen
– bieten bei richtiger Größe und richtigem Systemdruck einen guten
Schutz vor dem Eindringen von Sauerstoff aus der Luft in die
Anlage. Der Druck muss an jeder Stelle der Heizungsanlage, auch
an der Saugseite der Pumpe, und bei jedem Betriebszustand über
dem Druck der umgebenden Atmosphäre liegen. Der Vordruck des
Membran-Ausdehnungsgefäßes ist mindestens bei der jährlichen
Wartung zu prüfen. Der Einsatz von gasdurchlässigen Bauteilen,
z. B. nicht diffusionsdichte Kunststoffleitungen in Fußbodenheizun-
gen ist zu vermeiden. Werden sie doch verwendet, dann ist eine
Systemtrennung vorzusehen. Diese muss das durch die Kunststoff-
rohre fließende Wasser durch einen Wärmetauscher aus korrosions-
beständigem Material von den anderen Heizkreisen – z. B. vom
Wärmeerzeuger trennen.
Chemische Korrosionsschutzmittel/Frostschutzmittel
Eine Verwendung von Zusatzmitteln (Additiven, Chemikalien) als
Korrosionsschutzmaßnahme in Heizwässern ist normalerweise nicht
erforderlich. Nur in Ausnahmefällen, in denen technische Maßnah-
men (z. B. Systemtrennung) nicht angezeigt sind, können Zusatzmit-
tel in Betracht gezogen werden.
Zur Vermeidung schädlicher Steinbildung empfehlen wir, gemäß den
Vorgaben der VDI 2035 eine Wasseraufbereitung durch Enthärtung
des Heizwassers. Zusatzmittel zur Stabilisierung der Härte führen
dagegen nicht zur Entfernung der Steinbildner aus dem Heizsystem.
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Zum Frostschutz gibt es speziell für Heizungsanlagen konfektio-
nierte Frostschutzmittel. Der Einsatz von Glykolen ohne ausrei-
chende Inhibierung und Pufferung ist nicht erlaubt.

4.8 Kondenswasserableitung und Neutralisation

Das während des Heizbetriebs, sowohl im Brennwertkessel als auch
in der Abgasleitung anfallende Kondenswasser ist vorschriftsmäßig
abzuleiten.
Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 251, dessen Bedingungen in der Regel,
den kommunalen Abwasserverordnungen zu Grunde gelegt sind, gilt
bis zu einer Nenn-Wärmeleistung von 200 kW, dass das Kondens-
wasser aus Gas-Brennwertkesseln ohne Neutralisation in das
öffentliche Abwassernetz abgeleitet werden darf.
Aufgrund örtlicher Abwassersatzung kann jedoch der Einbau einer
Neutralisationseinrichtung (Zubehör) erforderlich sein. Nähere Aus-
kunft erteilt die Untere Wasserbehörde.
Außerdem ist zu beachten, dass die häuslichen Entwässerungssys-
teme aus Werkstoffen bestehen, die gegenüber saurem Kondens-
wasser beständig sind.
Nach Arbeitsblatt DWA-A 251 sind dies:
■ Steinzeugrohre
■ PVC-hart-Rohre
VIESMANN
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(Fortsetzung)
Bei einer korrosionstechnisch geschlossenen Warmwasser-Hei-
zungsanlage, bei der die vorgenannten Punkte berücksichtigt wur-
den, sind zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen nicht erforder-
lich.
Die Eignung von Zusatzmitteln für die Heizungsanlage muss gene-
rell vom Hersteller/Vertreiber des Zusatzmittels bestätigt werden. Die
Anwendung von Zusatzmitteln im Heizwasser bedingt einen höheren
Überwachungs- und Wartungsaufwand, die Angaben der Hersteller
sind zu beachten. Für Schäden und Betriebsstörungen, die aufgrund
ungeeigneter oder falsch dosierter Zusatzmittel sowie Wartungs-
mängeln entstehen, kann von uns keine Gewährleistung übernom-
men werden.
Bei gleichzeitiger Verwendung des Heizwassers als Wärmeträger-
medium zur Trinkwassererwärmung sind die entsprechenden Rege-
lungen in DIN EN 1717 mit DIN 1988-100 zu beachten.
Bei der Entsorgung eines behandelten Heizwassers ist zu prüfen, ob
es in das öffentliche Abwassersystem (ggf. mit zusätzlicher Behand-
lung) eingeleitet werden darf.
■ PVC-Rohre
■ PE-HD-Rohre
■ PP-Rohre
■ ABS/ASA-Rohre
■ Gussrohre mit Innenemaillierung oder Beschichtung
■ Stahlrohre mit Kunststoffbeschichtung
■ Nichtrostende Stahlrohre
■ Borosilikatglas-Rohre
Es ist zweckmäßig, mit der für Abwasserfragen zuständigen kommu-
nalen Behörde rechtzeitig vor der Installation Verbindung aufzuneh-
men, um sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Die Kondenswasserinhaltsstoffe entsprechen den Vorgaben des
DWA-A 251.
VITOCROSSAL 300

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